Kein Alkohol für Kinder

Bernkastel-Wittlich · Zum dritten Mal hat der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Karnevalsvereine gebeten, sich für eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzes starkzumachen. Zwölf Vereine erklären offiziell, unter anderem darauf zu achten, dass kein Alkohol beim Karnevalsumzug an die Zuschauer abgegeben wird.

Bernkastel-Wittlich. In der "Fünften Jahreszeit" wird gefeiert und meist viel Alkohol getrunken. Auch Jugendliche und Kinder berauschen sich.
Dabei ist Alkohol generell seitens des Jugendschutzes für sie verboten. Seine Wirkung ist zudem für Kinder und Jugendliche viel gravierender als für Erwachsene.
Da bei Karnevalsveranstaltungen wie Umzügen junge Menschen teils zu leicht an Alkohol gelangen können, der unter anderem von den Gruppen und Wagen ausgeschenkt wird, will der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Bernkastel-Wittlich durch eine Selbstverpflichtung der Karnevalsvereine diese Gefahr mindern.
In einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung wird auch deutlich gemacht, dass zudem Eltern hier ihren Beitrag leisten sollen. Sie sollen schauen, mit welchen Bekannten ihr Kind zum Feiern unterwegs ist und welche Getränke im Rucksack der Kinder enthalten sind.
In diesem Jahr machen folgende Karnevalsvereine bei der Aktion "Närrische Selbstverpflichtung" mit:
Karnevalsverein Huckebein 1879 Bernkastel-Kues
Wintricher Möhnen
KVTT Traben-Trarbach
Karnevalsverein Knollköpp Maring-Noviand
Möhnenclub Reil
Karnevalsverein Zeltinger Reisfresser
Kultur- und Karnevalsverein Doafa Hinn Wittlich
KV Narrenfrösche Gladbach 1967
Karnevalsverein "Brucher Linsen"
KV Thalfanger "Spetzbouwe"
GKV "Hejele" 1964 Gonzerath
Möhnenverein Oberscheidweiler
Kontakt: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Stephan Rother, Jugendschutz, Kurfürstenstraße 16, Wittlich, Telefon 06571/14-2220, E-Mail:
Stephan.Rother@Bernkastel-Wittlich.de

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