Region Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

Region · Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig.

Sie ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Ist eine Bewerbung noch nicht möglich,  weil etwa das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die entsprechenden Formulare stehen im Internet unter www.familienkasse.de bereit.

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