Teures Schätzchen oder einfach nur alt?

Trier · Oldtimer stehen hoch im Kurs. Nicht nur des Fahrvergnügens wegen. Ab einem bestimmten Alter mit Klassikerstatus sind die alten Schätzchen auch eine solide Wertanlage. Und da gilt es, etliche Dinge zu bedenken, bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt.

Trier. Was ist überhaupt ein Old timer? Nicht jede alte Kiste, die einem Betrachter gefällt, erreicht diesen Status. Ob es sich bei einem Fahrzeug überhaupt um einen Oldtimer im Sinne des Gesetzgebers handelt, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Laut Paragraf 23 muss ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt und "ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" sein. Darüber entscheiden Spezialisten staatlich anerkannter Prüforganisationen.
Um herauszufinden, ob ein altes Auto oder Motorrad ein Oldtimer ist, muss man ein Gutachten bei Anbietern wie Tüv, Dekra, GTÜ oder Küs machen lassen. Bescheinigt ein Prüfer diesen Status, kann der Oldtimer unter besonderen Bedingungen am Verkehr teilnehmen. Die Kosten für das Gutachten liegen bei etwa 50 Euro. Mit einem H-Kennzeichen (für historisch) kann das Fahrzeug zeitlich unbeschränkt gefahren werden, mit einem Saison kennzeichen zwei bis elf Monate im Jahr.
In beiden Fällen muss der Old timer die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung wie jeder PKW alle 24 Monate absolvieren. Bei einem roten Kennzeichen entfällt zwar die Pflicht zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Dann allerdings darf der Old timer nur bei bestimmten Anlässen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Bei einem Oldtimer dürfen Veränderungen nur in Teilbereichen vorgenommen werden. Sie müssen durch eine Änderungsabnahme genehmigt werden. Auskunft geben auch hier die Prüforganisationen. Ihr Gutachten regelt Marktwert, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert. Diese Begriffe müssen klar definiert werden. Denn der Wust von Gutachten-Fachchinesisch ist oft Grund von Missverständnissen. Der eigentliche Marktwert eines Klassikers oder Youngtimers ist immer der gegenwärtige Wert des Fahrzeugs am Markt. Er steht in der Regel für den Durchschnittspreis am Privatmarkt. Er ist ein Endpreis und daher mehrwertsteuerneutral.
Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um die Summe, die ein Geschädigter bei einem Unfall oder anderem Schaden aufwenden muss, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu erhalten. Der Wiederbeschaffungswert ist auch die Basis für die Abwicklung eines Haftpflicht schadens. Unter Wiederherstellungswert versteht man den Preis, den Arbeiten am Fahrzeug gekostet haben, um es in den aktuellen Zustand zu versetzen.

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