Musikgeschichte(N): Die Nationalhymne

Ein Fußball-Länderspiel. Die Mannschaften stellen sich auf, und bevor es losgeht, werden erst einmal zwei Lieder gesungen.

Irgendwelche Lieder? Nein, es werden die Nationalhymnen der beteiligten Länder angestimmt. Ist die deutsche Mannschaft beteiligt, erklingt also "Einigkeit und Recht und Freiheit", die dritte Strophe eines Gedichtes von Hoffmann von Fallersleben zu einer Melodie von Joseph Haydn. Musikalisch gesehen ist diese Hymne nicht original für Deutschland geschrieben. Der Ursprung der Melodie liegt in Österreich und war die Kaiserhymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser", die Haydn 1796 komponiert und seinem damaligen österreichischen Kaiser gewidmet hatte. Das Gedicht von Fallersleben mit der Haydn\'schen Musik ist schon zum zweiten Mal die Hymne des deutschen Staates. Erstmals wurde sie 1922 verwendet, als Staatslied der Weimarer Republik. Davor gab es keine Nationalhymne, sondern die sogenannte deutsche Kaiserhymne "Heil dir im Siegerkranz". Da es seit 1918 keinen deutschen Kaiser mehr gab, konnte sie nicht mehr verwendet werden. Auch sie hatte übrigens keine eigene Melodie. Der Text wurde auf die Musik der englischen Königshymne "God save the King" gesungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte Deutschland keine Hymne mehr. Bei einem Fußballspiel gegen Belgien wurde für Deutschland der Karnevalsschlager "Wir sind die Einwohner von Trizonesien" gespielt, und als der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer einmal in Amerika war, wurde er mit dem Lied "Heidewitzka, Herr Kapitän" begrüßt - ebenfalls ein Karnevalslied. Das war ihm sehr peinlich. 1952 wurde beschlossen, die ehemalige Hymne wieder einzuführen, allerdings ausschließlich die dritte Strophe, die in der Zeit des Nationalsozialismus verboten war. Gerhard W. Kluth

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