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Sturmtief Joachim hat zu etlichen Schäden geführt. Versicherte sind in solchen Fällen auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen.

Die Hausratversicherung kommt beispielsweise dafür auf, wenn ein vom Sturm abgeknickter Baum auf das Dach fällt und Möbel beschädigt, während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Haus selbst übernimmt wie beispielsweise Fensterscheiben, die durch den Sturm beschädigt wurden. Sturmschäden sind ab Windstärke acht abgesichert. Damit die Abwicklung möglichst problemlos durchgeführt werden kann, gibt die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Tipps für Betroffene: Erstellen Sie unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände. Falls vorhanden, ergänzen Sie diese um die Einkaufsbelege. Andernfalls fügen Sie aus dem Gedächtnis den Zeitpunkt der Anschaffung und den ungefähren Neupreis hinzu. Bewahren Sie die beschädigten Dinge zum Schadensnachweis so weit es geht auf. Ist dies nicht möglich, fotografieren oder - besser noch - filmen Sie die beschädigten Teile vor der Reparatur. Ist ein Gebäude beschädigt, sollten Sie detaillierte Aufnahmen machen und auch Protokolle darüber anfertigen. Fertigen Sie von allen Unterlagen, die Sie an die Versicherung senden, Kopien an. Nehmen Sie, falls möglich, schriftlich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Ein Fax genügt. Sie sollten in diesem Fall aber unbedingt den Sendebericht aufbewahren. Wenn die Versicherung telefonische Leistungszusagen gibt, sollten Sie unbedingt den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs notieren. Lassen Sie sich mit der Schadenregulierung nicht vertrösten. Wenn Sie alle Unterlagen vorgelegt haben, können Sie nach spätestens einem Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen.

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