Freibeträge bei Schenkungen beachten

Berlin (dpa/tmn) · Für Schenkungen gibt es genaue Freibeträge. Wer diese überschreitet, muss eine Schenkungsteuer zahlen. Was Verbraucher beachten sollten, wenn sie Geldbeträge steuerfrei verschenken wollen - hier mehr dazu.

Eltern könnten jedem Kind bis zu 400 000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200 000 Euro, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern seien allerdings nur bis zu 20 000 Euro steuerfrei. Dies gelte auch für nicht verwandte Personen. Wird der Freibetrag überschritten, müsse der Beschenkte für darüber hinausgehende Beträge Schenkungsteuer zahlen.

In einem Zeitraum von zehn Jahren werde dabei jede Schenkung zusammengerechnet. „Damit will der Fiskus verhindern, dass Vermögen über die Ausnutzung der Freibeträge stückchenweise steuerfrei übertragen werden kann“, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Der Bundesfinanzhof in München hat nun entschieden, wie diese Zehnjahresfrist genau berechnet wird (Aktenzeichen: II R 43/11). Wird die Frist auch nur um einen Tag überschritten, erfolgt keine Zusammenrechnung mit früheren Schenkungen. Dies sollte bei Planungen zur vorweggenommenen Erbfolge unbedingt im Auge behalten werden, rät Käding.

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