Geld für verlorenes Gepäck ohne Schein

Karlsruhe · Urlauber haben auch Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck, wenn sie dafür keinen Gepäckschein haben.

Karlsruhe. Eine Frau und ihr Lebensgefährte hatten einen Flug nach Malaga gebucht. Dabei ging die Golfreisetasche der Frau verloren, in die auch ihr Partner seine Golfausrüstung gepackt hatte. Die Klägerin erhielt 232 Euro, forderte aber außerdem Geld für den Verlust der Golfausrüstung ihres Lebensgefährten. Der Bundesgerichtshof entschied: Reisende haben Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck, auch wenn sie dafür keinen Gepäckschein haben. Sie bekommen also auch dann Geld, wenn ein Mitreisender Gepäck für sie aufgegeben hat und dieses beim Flug verloren geht (Az.: X ZR 99/10). Entscheidend sei, dass der Reisende tatsächlich Gepäck in die Obhut der Fluggesellschaft gegeben hat. Und das sei auch der Fall, wenn Mitreisende das Gepäck aufgeben. Auch wenn diese bereits die höchstmögliche Entschädigung erhalten haben, steht dem Geschädigten eine eigene Entschädigung zu. Der Reisende muss aber nachweisen, dass das verlorene Gepäck ihm gehörte.

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