Mit kluger Planung ans Ziel

Das Entscheidende bei einer Existenzgründung ist die gute Vorbereitung. Zahlreiche Leser nutzten die TV-Telefonaktion, um sich von Experten der IHK, HWK und Agentur für Arbeit im Hinblick auf eine selbstständige Tätigkeit beraten zu lassen.

Trier. (kat) Hier die wichtigsten Fragen und Antworten aus der TV-Telefonaktion:

Ich möchte eine Boutique eröffnen. Erspartes habe ich nicht, ich bräuchte 12 000 Euro. Gibt es Möglichkeiten, Fördermittel zu bekommen, und welche gewerberechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Raimund Fisch, Unternehmensförderung und Start, IHK, Trier: Sie müssen ein Gewerbe anmelden, ansonsten ist die Eröffnung einer Boutique kein erlaubnis- oder genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das Gewerbe können Sie beim zuständigen Gewerbeamt der jeweiligen Verbandsgemeinde oder Stadt, in der der Sitz Ihres Unternehmens sein wird, oder neuerdings auch bei der IHK und demnächst auch bei der HWK anmelden. Es gibt zwei Förderprogramme, die für Sie in Frage kommen: das Mikrodarlehen sowie das Startgeld. Wichtig ist, dass Sie sich mit einem gut ausgearbeiteten Konzept an ein Kreditinstitut, Ihre Hausbank oder eine Geschäftsbank Ihrer Wahl wenden.

Muss ich kaufmännische Voraussetzungen erfüllen, wenn ich mich selbstständig mache?

Raimund Fisch: Nein, bei allen IHK-verpflichtenden Betrieben brauchen Sie keine kaufmännische Ausbildung, um sich selbstständig zu machen. Doch gewisse kaufmännische Kenntnisse, etwa die Kalkulation der eigenen Dienstleistungen oder Produkte betreffend, sollten Sie sich aneignen.

Ich bin Dachdeckermeister, 30 Jahre alt und möchte nebenerwerblich tätig werden. Welche Tipps haben Sie für mich?

Christian Neuenfeldt, HWK Trier: Erst einmal müssen Sie sich eine Einverständnis-Erklärung von Ihrem Arbeitgeber geben lassen. Nebenerwerb muss mit dem Unternehmens-Eigentümer abgesprochen werden, ansonsten ist dies ein Kündigungsgrund. Ein weiterer Schritt ist, dass Sie sich in die Handwerkerrolle eintragen lassen und einen Gewerbeschein beantragen. Passen Sie auf, dass Sie nicht mehr als 18 Stunden nebenerwerblich arbeiten, ansonsten sind Sie zusätzlich krankenversicherungspflichtig. Erwirtschaften Sie mehr als 400 Euro Gewinn, müssen Sie auch 19,9 Prozent des Mehrgewinns in die Rentenversicherung einzahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie schon 18 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Nach Jahren als Hausfrau möchte ich mich jetzt selbstständig machen. Welche Möglichkeiten der freiwilligen Weiterversicherung gibt es?

Bettina Meier, Agentur für Arbeit, Trier: Bei einer mindestens 15 Wochenstunden umfassenden selbstständigen Tätigkeit können Sie sich freiwillig weiter versichern. Aktuell liegt der monatliche Beitrag bei 25,73 Euro. Der Beitrag wird jährlich neu festgelegt. Wichtig ist, dass Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit den Antrag stellen.

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