"Zu unserer vollsten Zufriedenheit"

Arbeitnehmer haben ein Recht auf ein Zeugnis. Was dort über die eigene Leistung geschrieben wird, folgt eigenen Regeln. Man sollte deshalb sehr genau zwischen den Zeilen lesen - und gegebenenfalls dagegen vorgehen.

Berlin. (red) Ein gutes Arbeitszeugnis macht die Jobsuche leichter. Die Verbraucherzeitschrift Finanztest hat in ihrer aktuellen Ausgabe die wichtigsten Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis zusammengestellt, hier eine Auswahl.

Kann ich jederzeit ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber verlangen?

Nein, Sie brauchen dafür ein berechtigtes Interesse. Das liegt zum Beispiel vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung schon angekündigt hat, aber auch, wenn Sie in eine andere Abteilung der Firma wechseln oder wenn Sie einen anderen Chef bekommen.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Zeugnisberichtigung will und mein Arbeitgeber sie verweigert?

Dann sollten Sie Ihre Berichtigungswünsche mit einer fundierten Begründung noch einmal schriftlich per Post als Einschreiben mit Rückschein an die Personalstelle schicken. Setzen Sie dem Arbeitgeber darin eine letzte Frist zur Berichtigung. Danach ist es an der Zeit zu klagen. Wollen Sie eine bessere Note als "befriedigend", müssen Sie vor Gericht beweisen, dass Ihre Leistungen eine bessere Note verdienen.

Ich habe gekündigt. Wann muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?

Ein Endzeugnis bekommen Sie in der Regel, wenn Ihr Arbeitsverhältnis zuEnde ist. Bei einer fristgemäßen Kündigung dauert es manchmal einige Monate, bis es so weit ist. Dann können Sie ein vorläufiges Zeugnis verlangen und später ein Endzeugnis.

In meinem Zeugnis steht keine Schlussformel wie: "Wir bedauern sein Ausscheiden, danken für die geleisteten Dienste und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute!" Ist der Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet?

Nein. Zwar bewerten viele Personalchefs es als negativ, wenn eine solche Formel fehlt. Sie können den Arbeitgeber dazu aber nicht zwingen (BAG, AZ. 9 AZR 44/00).

Mein Arbeitgeber lehnt die Formel "zur vollsten Zufriedenheit" ab, weil das falsches Deutsch sei? Darf er das?

Ja, dann muss er die Note 1 aber mit anderen Worten bescheinigen (BAG, AZ. 5 AZR 573/91). Will er Sie mit der Note 1 bewerten, kann er nicht entgegen der etablierten Zeugnissprache einfach behaupten "stets zu unseren vollen Zufriedenheit" verstehe er als Note 1. Im Zeugnisjargon entspricht das nämlich nur der Note 2. Er könnte die Note 1 etwa so formulieren: "stellte uns mit seinen Leistungen immer in bester Weise zufrieden".

Was muss ich beachten, wenn ich das Zeugnis selbst schreiben darf?

Weil viele die Zeugnissprache nicht gut genug kennen, laufen Sie Gefahr, sich ein mittelmäßiges Zeugnis auszustellen. Formulierungstipps finden Sie unter www.arbeitnehmerkammer.de (Suchwort: Arbeitszeugnis). Hilfreich ist auch die Seite www.arbeitszeugnis.de.

Was verbirgt sich hinter dem sogenannten Geheimkode?

Damit ist die Technik gemeint, im Zeugnis etwas über den Mitarbeiter "durch die Blume" zu sagen. Sehr oft verwenden Arbeitgeber die "Leerstellen- oder Auslassungstechnik". Sie übermitteln Botschaften, indem sie zu manchen Dingen im Arbeitszeugnis nichts sagen. So wäre es etwa in einem Zeugnis über eine Kassiererin schon vielsagend, wenn darin nichts zu ihrer Ehrlichkeit stünde. Kritik bedeutet es auch, wenn der Arbeitgeber im Zeugnis keinen Dank und kein Bedauern über den Weggang äußert.

Extra Zwischenzeugnis: Nutzen Sie jede Gelegenheit, ein Zwischenzeugnis zu bekommen, auch wenn Sie nicht planen, das Unternehmen zu wechseln. Check: Wollen Sie ein Zeugnis überprüfen lassen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Zeugnisberater, zum Besipiel von der Gewerkschaft wenden. Reklamation: Wenn Sie ein Zeugnis reklamieren, sollten Sie das schnell tun, nachdem Sie es erhalten haben. Sonst verlieren Sie Ihre Rechte. Zufriedenheitsfloskel: Seien Sie nicht zu fixiert auf die Zufriedenheitsfloskel im Zeugnis. Sie ist zwar wichtig, aber Abwertungen können auch an anderer Stelle im Zeugnis stehen. Aufhebungsvertrag: Wird Ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, sollten Sie auch den Wortlaut des Zeugnisses verhandeln und in den Vertrag aufnehmen lassen. (red)

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