Internet-Betrug Einfache Tricks gegen Betrug im Internet: So können Sie beruhigt online shoppen.

Trier · Die Verbraucherzentrale Trier schildert aktuelle Nepp-Fälle aus ihrer Praxis.

 Achtung Falle: Dubiose Onlineshops versuchen, Kasse zu machen. Am besten schützt man sich mit einfachen Tricks im Voraus, ehe man finanziell zu Schaden kommt.

Achtung Falle: Dubiose Onlineshops versuchen, Kasse zu machen. Am besten schützt man sich mit einfachen Tricks im Voraus, ehe man finanziell zu Schaden kommt.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Die Fallen für Verbraucher im Internet sind vielfältig: Mal wird das E-Mail-Konto gehackt und die Daten fremdverwendet, mal werden Waren aus der ganzen Welt in Aussicht gestellt, die trotz vorausgegangener Zahlung niemals geleistet werden. Die Beraterinnen der Verbraucherzentrale in Trier haben typische Betrüger-Tricks zusammengestellt.

Ich bin auf eine Betrugsmasche reingefallen. Ich habe im Internet nach einem Online-Antragsformular für ein Führungszeugnis gesucht.  Dabei geriet ich an einen Anbieter, bei dem aber nur ein Online-Wegweiser zur Verfügung gestellt wurde und ich 13 Euro bezahlen sollte.  Ein Führungszeugnis bekam ich jedoch nicht.

Renate Schröder: Einige Dienstleister machen ein Geschäft damit, ihre Anfragen an Behörden weiterzuleiten und dafür extra abzukassieren. Wer nicht genau hinguckt, zahlt so doppelt oder bekommt statt des gewünschten Papiers lediglich Informationen zur Beantragung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, offizielle Dokumente direkt auf der Internetseite der Gemeinde oder Stadtverwaltung zu beantragen.

Ich habe im Internet eine Jacke bestellt, die beschädigt angeliefert wurde. Ich habe umgehend reklamiert, aber nur einen Teil des Geldes zurückerstattet bekommen. Zudem soll ich auf eigene Kosten die Jacke nach China zurücksenden. Geht das?

Schröder: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, zu übergeben. Hat ein gekaufter Gegenstand einen Mangel, müssen Sie zunächst die sogenannte Nacherfüllung – Ersatzlieferung oder Reparatur – verlangen. Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (Paragraf 439 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).  Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (Paragraf 439 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch). Dann haben Sie Anspruch auf Rückgabe des kompletten Kaufpreises und der Händler Anspruch auf Rückgabe der Ware, vorausgesetzt, sie haben die Ware vor der Rückgabe nicht nutzen können. Im Fall der Rücksendung muss der Händler die Kosten für den Rücktransport übernehmen.

Mein Postfach bei GMX wurde gehackt. Leider hatte ich der Einfachheit halber alle Bestellungen im Internet über dieses Postfach abgewickelt, aber auch für alle Internetkonten das gleiche Passwort genutzt, das  eigentlich das E-Mail-Konto hätte schützen sollen. Nun kommen zahlreiche Bestellungen, Rechnungen und ähnliches von unbekannten Personen. Was kann ich tun?

Kirsten Thul-Kunsmann: Es ist ganz wichtig, für jeden Account ein anderes Passwort zu nutzen. Zusätzlich sollten Sie nun alle Passwörter ändern und jeweils ein eigenes pro Account anlegen. Informieren Sie alle Accountsteller/Internetkaufhäuser und stellen Sie Anzeige bei der Polizei, gerne auch online über das Online-Polizeirevier. Informieren Sie alle    Auskunftsdienste, allen voran die Schufa. Checken Sie nun regelmäßig das Schufa-Konto auf Falscheinträge. Einmal im Jahr ist dies kostenfrei.

Ich habe ein Laptop supergünstig für 1000 statt für 2100 Euro bestellt. Hier hat die Überweisung bei Paypal beim ersten Mal nicht richtig funktioniert. Laut Verkäufer ist dies ein Problem bei Paypal und er bittet mich darum, über die „Paypal-Freunde“-Variante zu überweisen. Allerdings kommt die Ware nicht.

Thul-Kunsmann: Hier greift der Paypal-Käuferschutz natürlich nicht. Ob hier die Anzeige bei der Polizei dazu führen wird, dass der geprellte Käufer sein Geld zurück erhält, ist unwahrscheinlich. Dann hätte die kriminelle Gegenseite ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Einen neuen Artikel finden Sie hier.

Haben die Verbraucherzentralen eine Internetseite, auf der auch Fake-Shops gelistet sind?

Gudrun Hansen: Ja, die Verbraucherzentrale Niedersachsen führt unter der Rubrik „Vorsicht Falle“ auch aktuelle Fake-Shops auf.

Wie kann ich erkennen, ob Gütesiegel in Onlineshops seriös sind?

Hansen: Da Fake-Shops Gütesiegel häufig missbräuchlich verwenden und diese etwa einfach auf die Fake-Shop-Seite kopieren, hilft Folgendes: Auf das Gütesiegel klicken. Nur wenn es über eine Verlinkung auf die Zertifizierungsseite führt und dort auf den Online-Shop Bezug nimmt, wird es rechtmäßig verwendet. Wenn das Siegel auf eine beliebige Seite führt, oder gar nicht angeklickt werden kann, dürfte es sich um eine Fälschung handeln.

Und unter http://internet-guetesiegel.de finden Verbraucher:innen eine Zusammenstellung von Gütesiegeln, denen sie vertrauen können. 

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