Tierkörperbeseitigung: Urteil könnte Rivenicher Anlage hart treffen

Trier · Neuerliche Schlappe für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung: Das Verwaltungsgericht Trier hat den Zweckverband in einem Musterverfahren dazu verurteilt, knapp 800 000 Euro an den Kreis Birkenfeld zurückzuzahlen. Der Verband will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Trier. Das Urteil der Trierer Verwaltungsrichter kommt nicht überraschend. Denn Grundlage ist eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem April vergangenen Jahres. Darin heißt es, dass die von den Kommunen erhobenen Umlagen zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Die Umlagen seien daher zu Unrecht erhoben worden und müssten unverzüglich zurückgezahlt werden. Was harmlos klingt, birgt jede Menge Sprengstoff in sich und könnte im schlimmsten Fall sogar zur Schließung der Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) in Rivenich (Kreis Bernkastel-Wittlich) führen.
Doch von vorne: Dem Ende der 1970er Jahre gegründeten Zweckverband Tierkörperbeseitigung gehören über 40 Kreise und Städte aus Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland an. Der Verband übernimmt für die Kommunen die gesetzliche Pflicht zur Beseitigung von Schlachtabfällen und toten Tieren. Dafür kassiert der Zweckverband Gebühren. Darüber hinaus wird von den Mitgliedskommunen eine Umlage erhoben, damit für den Fall einer Seuche wie etwa der Schweinepest vorgesorgt ist. Genau um diese Umlage geht es nun in dem bereits seit Jahren andauernden juristischen Tauziehen.
Nachdem die EU die Umlage im vergangenen Jahr als rechtswidrig eingestuft hat, haben sämtliche betroffenen Kommunen Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Der Gesamtstreitwert beläuft sich auf 32 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Quasi stellvertretend für alle klagenden Kommunen wurde vom Trierer Verwaltungsgericht jetzt die Klage des Kreises Birkenfeld entschieden. Tenor der Entscheidung: Die von dem Zweckverband erhobenen Umlagen seien "mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen".
Und welche Auswirkungen hat das Urteil auf den Zweckverband? "Das ist nur eine Etappe und ändert an der Lage des Zweckverbands nichts", sagte der stellvertretende Verbandsvorsteher Bernd Heimes (Kreisverwaltung Cochem-Zell) gestern unserer Zeitung. Klar sei: "Wir werden gegen das Urteil Berufung beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht einlegen." Parallel dazu liefen die Gespräche zwischen Bund, Bundesländern und EU weiter, sagt Heimes.
Das jüngste Urteil dürfte die knapp 120 Beschäftigten der TBA in den beiden Betriebsstätten Rivenich und Sandersmühle nicht eben beruhigen. Sie fürchten seit der EU-Entscheidung um ihre Jobs. "Niemand weiß, was kommen wird", sagte vor kurzem Betriebsrat Michael Federkeil unserer Zeitung. Der Zweckverband, so eine Sorge, könnte aufgelöst, die Tierkörperbeseitigung privatisiert werden.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer wurde erst unlängst eine Liste mit 6000 Unterschriften überreicht und dem Auftrag, sich für den Erhalt des Zweckverbands und der TBA einzusetzen.Extra

Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung wurde 1979 gegründet. Mitglieder waren zunächst alle Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz, dann traten ihm die hessischen Kreise Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg, später auch alle saarländischen Kommunen bei. Der Zweckverband übernimmt für die 44 Mitgliedskommunen die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe der Tierkörperbeseitigung. Dazu betreibt er zwei Tierkörperbeseitigungsanlagen in Rivenich (Bernkastel-Wittlich) und Sandersmühle (Rhein-Lahn-Kreis). Chef des Zweckverbands ist der Cochem-Zeller Landrat Manfred Schnur. sey

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