Anspruch und Realität

Wahrscheinlich hat Ministerin Renate Schmidt gar keine andere Wahl, als die Gesetzeskeule herauszuholen und eine Art Rechts-Anspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu schaffen. Zwischen Anspruch und Realität wird dann immer noch ein Lücke klaffen, wie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Kinderbetreuung ja beweisen. Aber die Kommunen werden einen Teufel tun, Geld - wenn es durch die Hartz-Reformen überhaupt in ihre leeren Kassen fließen wird - freiwillig in eine verbesserte Betreuung zu investieren. Zuerst dürften die immensen Etatlöcher gestopft werden. Das ist verständlich. Schmidts Rechnung ist ja in der Tat eine merkwürdige, gar unsolide - der Bund entlastet also die gebeutelten Kommunen, schreibt ihnen aber vor, wofür sie die Mittel ausgeben sollen. Dass jeder im Finanzloch steckende Kämmerer da die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, wundert nicht. Dennoch ist es nicht sonderlich klug, sich Schmidts Plänen zu verweigern. Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nämlich ständig predigt und den erheblichen Geburtenrückgang in Deutschland bemängelt, muss sich gerade auch auf kommunaler Ebene endlich von den familienpolitischen Sonntagsreden verabschieden. Nachweislich hängt der Aufschwung eines Gemeinwesens nun mal von soliden Rahmenbedingungen für Eltern ab. Nur leider ist dies noch nicht bis in jede Kommune durchgedrungen. nachrichten.red@volksfreund.de

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