Auch im kleinsten Bahnhof muss es Informationen geben

Trier · Bahnreisende müssen auf allen Bahnhöfen ständig über Zugausfälle oder -verspätungen informiert werden. Das entschied ein Kölner Gericht. Damit ist die Bahn verpflichtet, alle Bahnhöfe, auch kleine Haltepunkte, mit Anzeigentafeln oder Lautsprechern nachzurüsten - auch in der Region.

 Alle Haltepunkte der Bahn müssen – wie hier der Bahnhof Ürzig – mit Lautsprecheranlagen oder Hinweistafeln ausgestattet werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

Alle Haltepunkte der Bahn müssen – wie hier der Bahnhof Ürzig – mit Lautsprecheranlagen oder Hinweistafeln ausgestattet werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

Trier. Wer kennt das nicht? Man steht auf einem Bahnsteig. Außer einem Fahrplan in einem Glaskasten findet sich nichts. Kein Fahrkartenautomat. Kein Bahnmitarbeiter. Kein Anzeigentafel. Kein Lautsprecher.
Kein Hinweis darauf, ob der auf dem Fahrplan angekündigte Zug auch pünktlich kommt. Es kann passieren, dass man sich die Beine in den Bauch steht, weil der Zug Verspätung hat, man aber mangels Kommunikationsmöglichkeit gar nicht erfährt, ob und wann er denn kommt. Vor allem an kleineren Bahnhöfen bleiben Reisende ohne Informationen.
Das soll sich nun ändern.
Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Bahn muss 1900 ihrer 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprechern nachrüsten. Die Bahn verstoße zurzeit gegen die europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Darin heißt es: "Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft sind die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen."
Dieser Pflicht komme die Bahn nicht in vollem Umfang nach, weil es immer noch Stationen gebe, an denen weder Personal "noch vorhandene technische Kommunikationsmittel die Fahrgäste über Verspätungen unterrichten", heißt es in dem Kölner Urteil. Das Gericht spricht von einer "aktiven Informationspflicht" der Bahn.
Auslöser des Rechtsstreits war ein Bescheid des Eisenbahnbundesamtes an die Bahn, in dem die Aufsichtsbehörde gefordert hatte, alle Bahnhöfe mit elektronischen Anzeigetafeln auszustatten. Der Behörde, die alle Eisenbahnunternehmen in Deutschland kontrolliert, war offensichtlich nicht bekannt, dass es noch Bahnhöfe und Haltepunkte ohne entsprechende Informationen gibt. Bei einer Stichproben-Überprüfung an zwei Stationen in Schleswig-Holstein sei aufgefallen, dass die Reisenden eben nicht gemäß der Fahrgastrechteverordnung informiert würden, sagte ein Sprecher des Amtes auf Anfrage unserer Zeitung. Auch in anderen Bundesländern seien solche Fälle entdeckt worden. Gegen den Bescheid der Bonner Behörde klagte die Bahn. Und verlor vor Gericht.
Die Bahn will nun nachrüsten. Allerdings nur an Bahnhöfen und Haltepunkten, an denen mehr als 100 Reisende am Tag ein- und aussteigen. Man wolle in zweiter Instanz prüfen lassen, ob man auch verpflichtet sei, diese aus Bahn-Sicht Kleinstbahnhöfe mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprechern nachzurüsten, sagte ein Bahnsprecher unserer Zeitung. Derzeit gebe es an 257 von 413 Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz solche Hinweistafeln, bis Ende 2015 soll es an 412 Stationen diese dynamischen Schriftanzeiger geben, sagte der Bahnsprecher. Eine solche Anlage koste mit Verkabelung und Planung bis zu 8000 Euro. Wie viele der 198 Bahnhöfe und Haltepunkte in der Region noch ohne elektronische Anzeigetafeln oder Lautsprecher sind, konnte der Bahnsprecher nicht sagen. In den vergangenen drei Jahren habe das Unternehmen "kleine und kleinste Haltepunkte" mit solchen Informationssystemen ausgestattet.

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