Das Recht auf Sicherheit

Man stelle sich vor, die in Dortmund und Koblenz entdeckten Kofferbomben wären tatsächlich explodiert und der geplante Sprengstoffanschlag auf ein Passagierflugzeug in Deutschland hätte Erfolg gehabt - die Debatte über die Einrichtung einer zentralen Anti-Terror-Datei gestern im Bundestag wäre garantiert anders verlaufen.

So aber bleib es bei den bekannten politischen Fronten. Die Opposition beschwor die freiheitlichen Bürgerrechte, während die Koalition eine verschärfte Bedrohungslage ins Feld führte. Dabei lässt sich das eine schwerlich vom anderen trennen. Schließlich gibt es auch ein Bürgerrecht auf Sicherheit. Fünf Jahre lang dauerte der politische Streit, ob Polizei und Nachrichtendienste ihr Wissen zur Bekämpfung terroristischer Gefahr bündeln dürfen. Damit ist nun endlich Schluss. Zweifellos bietet die beschlossene Anti-Terror-Datei keine Gewähr für allumfassende Sicherheit. Aber sie schließt eine Sicherheitslücke, über die viele zuletzt nur den Kopf schütteln mochten. Es geht auch nicht um die Beschaffung neuer Informationen, sondern um eine Verknüpfung bereits existierender Daten. Das geschieht in Form eines automatisierten Zugriffs. Insofern zielen auch alle Vorwürfe ins Leere, mit denen ein "Überwachungsstaat" à la DDR an die Wand gemalt wird. nachrichten.red@volksfreund.de

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