Kreative Zuschuss-Abrechnung

Koblenz/Trier · Das Koblenzer Landgericht hat das Betrugsverfahren gegen den ehemaligen Leiter des Trierer Umweltzentrums der Handwerkskammer eingestellt. Weiter auf der Anklagebank sitzen der ehemalige Hauptgeschäftsführer und sein Stellvertreter. Ihnen den vorgeworfenen Subventionsbetrug nachzuweisen, fällt der Staatsanwaltschaft weiter schwer.

 Das Landgericht Koblenz verhandelt den HWK-Skandal. TV-Archivfoto: Ch. Wolff

Das Landgericht Koblenz verhandelt den HWK-Skandal. TV-Archivfoto: Ch. Wolff

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Koblenz/Trier. "Produktive Arbeitszeit" und "unproduktive Arbeitszeit": Das waren die beiden Kategorien, in die die Stunden der Handwerksmeister der HWK ehemals streng aufgeteilt waren. "Wobei ,unproduktiv' nicht bedeutete, dass wir Däumchen gedreht haben!", betonte ein Elektromeister als Zeuge am Montag beim Prozess vor dem Koblenzer Landgericht. Vielmehr galten Arbeitszeiten als unproduktiv, wenn die Kammer diese nicht der Arbeitsagentur in Rechnung stellen konnte. Das ging nur, wenn die Handwerksmeister direkt mit der Ausbildung von Jugendlichen oder der Weiterbildung von Erwachsenen beschäftigt waren. Bereiteten die Ausbildungsmeister neue Kurse vor oder waren selbst auf Fortbildung, musste die Handwerkskammer selbst die vollen Lohnkosten tragen.
"Unproduktive Arbeitszeit"



Nach solchen - für die HWK teuren - Arbeitszeiten durchsuchten die Vorgesetzten der Ausbildungsmeister deren monatliche Stundenabrechnungen ab 2003 offenbar akribisch. "Unproduktive Arbeitszeit" wurde anschließend dem sogenannten Kompetenzzentrum (KomZet) der Handwerkskammer zugeordnet. Statt mit der Arbeitsagentur könnten diese Stunden dann mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung abgerechnet werden, dem finanziellen Träger des KomZet.
Dass ihre Arbeitszeiten anscheinend recht flexibel und kreativ einem anderen Zuschussgeber zugeordnet wurden, war den Handwerksmeistern nicht bewusst: "Mein Vorgesetzter hat meine monatlichen Abrechnungen im Nachhinein abgeändert, bei den unproduktiven Arbeitszeiten waren dann Tätigkeiten fürs Projekt KomZet eingetragen. Ich hab dann nur noch unterschrieben", erklärte gestern ein Zeuge vor Gericht. "Dass ich fürs KomZet gearbeitet haben soll, wusste ich gar nicht. Ich hab schließlich meine ganz alltägliche Arbeit gemacht." Die Anweisungen, die abgeänderten Stundenzettel zu unterschreiben, hätten sie von ihren direkten Vorgesetzten erhalten, erklärten die Zeugen. "Haben Sie mitbekommen, ob Ihre Vorgesetzten dazu Vorgaben von der Geschäftsführung erhalten hatten?", hakt der Vorsitzende Richter Torsten Bonin immer wieder nach. Doch dass der wegen systematischen Subventionsbetrugs angeklagte damalige Hauptgeschäftsführer der Kammer oder sein mitangeklagter Stellvertreter direkt darauf hingewirkt haben, dass die Handwerksmeister die abgeänderten Stundenzettel unterschrieben, können die Zeugen nicht bestätigen. "Aber gefühlt kam der Druck von ganz oben. Es war irgendwie klar, dass, wenn wir uns widersetzen, es Ärger von oben gibt", beschreibt einer die damalige Arbeitsatmosphäre in der HWK.
Die Anwälte der Angeklagten lassen in ihre Zeugenbefragungen einfließen, dass viele Arbeitsstunden der Handwerksmeister völlig korrekt dem Projekt KomZet zugeordnet wurden. Der Zuwendungsbescheid des Projekts sei breit angelegt gewesen. Lehrgangsunterlagen, die die Handwerksmeister erarbeitet haben, hätten daher mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung abgerechnet werden können.
"Welche Leistung ein KFZ-Meister für ein Kompetenzzentrum, bei dem es ums Renovieren und Sanieren geht, erbringen kann, bleibt mir trotzdem schleierhaft", hielt ein Zeuge dagegen.
Blüten trieb die nachträgliche Abänderung der Stundenzettel definitiv: "In dieser Woche hatte ich Urlaub und an diesem Tag war ich den ganzen Tag über in Mainz bei einer Gewerkschaftsveranstaltung", kommentierte ein Handwerksmeister die geänderten Stundenzettel, die zu den Beweisen des Prozesses gehören, "in dieser Zeit kann ich also definitiv keine Arbeit fürs KomZet geleistet haben, für die Fördergelder abgerechnet werden konnte".
Die Verhandlung wird mit weiteren Zeugenvernehmungen am 15. August vor dem Koblenzer Landgericht fortgesetzt. Insgesamt dauert der Prozess voraussichtlich bis ins Jahr 2018.
Extra

"Verfahren gegen B. vorläufig wegen Erkrankung eingestellt", heißt es im Beschluss des Koblenzer Landgerichts. Der ehemalige Leiter des Umweltzentrums der Trierer HWK ist seit mehr als einem Monat krankgeschrieben, ein ärztliches Attest bescheinigt ihm, mindestens weitere sechs Monate nicht verhandlungsfähig zu sein. Damit das seit September 2015 laufende Verfahren vor dem Koblenzer Landgerichts gegen die beiden Mitangeklagten weiterlaufen kann, hat das Gericht am Montag das Verfahren gegen B. vom übrigen Prozess abgetrennt und vorläufig eingestellt. Beim letzten Verhandlungstermin im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen den Ex-HWK-Hauptgeschäftführer K. gegen eine Geldauflage von 10 000 Euro einzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte das abgelehnt und per Pressemitteilung erklärt, dass, um das "Ausmaß eines möglichen Tatbeitrags des Angeklagten" bewerten zu können, noch mehrere Zeugen vernommen werden müssten (der TV berichtete). Am gestrigen Prozesstag äußerte sich die Staatsanwaltschaft dazu nicht weiter. Das ehemalige Führungstrio der Trierer HWK soll laut Staatsanwaltschaft zwischen 2003 und 2008 Subventionen in Höhe von 880 000 Euro zu Unrecht für die Kammer abgerechnet haben. woc

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