Leser-Echo zu unserem Artikel: Bezug zu Gott?

Wenn Menschenwürde, Gerechtigkeit und Freiheit in die Verfassung aufgenommen werden, dann gehört dazu auch der Gottesbezug. Wo Gott nicht mehr leben kann, da stirbt auch der Mensch. Menschenwürde und Gottesbezug können nicht getrennt werden, denn das Eine bedingt das Andere. Das wussten schon die Israeliten, denn ihre Gotteslehre beruhte auf der Menschenwürde.Eberhard Köhler, KonzNach meiner Meinung gehört der Gottesbezug in die EU-Verfassung. Die Präambel wird der Geschichte und der gestaltenden Kraft des Christentums nicht gerecht, wenn es namenlos bei den "kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas” eingeschlossen wird. Dem zum Beispiel durch Gotteshäuser sichtbaren christlichen Erbe in Europa entspricht eine innere Kultur, die weiter lebendig ist.Josef Mohr, Trier Ich empfinde den Gottesbezug in einer EU-Verfassungspräambel als heuchlerisch und lehne ihn deshalb ab. Elisabeth Lenssen, Bernkastel-Kues Ich bin absolut gegen einen religiösen Bezug oder Gottesbezug in der EU-Verfassung. Der Gottesbegriff ist ein religiöser Begriff und zudem sehr unterschiedlich auslegbar. Ein religiöser Bezug, wozu auch der Gottesbezug gehört, verstösst eindeutig gegen Artikel 18 der UN Erklärung der Menschenrechte. Daraus begründet sich die Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Religionsfreiheit heißt auch Freiheit von der Religion, also ohne Religion. In einer EU-Verfassung ohne religiösen Bezug, kann jeder Religion ausüben, so er dies möchte. Er ist also frei. Innerhalb einer EU-Verfassung mit religiösem Bezug jedoch ist die Gedankens- und Gewissensfreiheit sowie die Religions-Freiheit nicht gegeben, da ja auf Religion Bezug genommen wird.Harald Bellon, Trassem Solange jede Religion Exklusivität für ihre Glaubensrichtung in Anspruch nimmt, gehört eine diesbezügliche Präambel nicht in die geplante Verfassung der EU. Die ungeschickte Wortwahl der CDU/CSU, "geistig-religiös”, entspricht in etwa dem "runden Kreis”. Gerhard Schmitt, Bernkastel-Kues

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