Notlösung

Not macht erfinderisch: Bundesweit gehen immer mehr Kommunen dazu über, aus Geldmangel private Sicherheitsdienste mit Ordnungsaufgaben im öffentlichen Raum zu betrauen. Auch die Stadt Trier hat nun diesen Weg gewählt. Zweifellos ist die Sicherheit der Bürger ein hohes Gut, das mit allen Mitteln geschützt werden muss. Die Polizei leidet jedoch unter einer sinkenden Personalstärke, wie sich kürzlich erst in der Eifel, wo sich eine Bürgerwehr zur Abwehr von Einbruchdiebstählen gründete, gezeigt hat. Kommunale Vollzugsbeamte gibt es in den Gemeinden teils gar nicht, teils sind sie hoffnungslos überlastet wie in Trier. Viele Bürger beschleicht infolgedessen ein ungutes Gefühl. Objektiv mag das unbegründet sein, subjektiv ist es nicht wegzudiskutieren. Sicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe. Doch die Ebbe in den öffentlichen Kassen hat nicht nur dazu geführt, dass für diesen wichtigen Bereich weniger Mittel zur Verfügung stehen, sondern dass auch Verantwortung von oben nach unten delegiert worden ist. Für beide Vorgänge ist die Landesregierung verantwortlich. Sie zieht sich auf den Standpunkt zurück, aufgrund der Kriminalstatistiken sei kein Bedarf nach weiteren Polizeibeamten vorhanden. Eine Argumentation, die eindeutig zu kurz springt. Verwunderlich ist es vor diesem Hintergrund nicht, dass sich die CDU im Schatten des heraufziehenden Kommunalwahlkampfes des Themas innere Sicherheit angenommen hat. Doch birgt der Trierer Lösungsansatz vielfältige Gefahren. Dem Bürger begegnen demnächst auf der Straße Ordnungskräfte in drei verschiedenen Uniformen. Es bleibt dann ihm überlassen, seine Rechte im Wust öffentlicher und privater Zuständigkeiten zu kennen. Zudem zeigt das Beispiel der "schwarzen Sheriffs" in München, wie leicht private Sicherheitskräfte dazu tendieren können, ihre Eingriffsmöglichkeiten zu überschätzen. Deshalb wird es von elementarer Bedeutung sein, die Aufgaben und Pflichten der so genannten "City-Scouts" genauestens zu definieren. Weder dürfen sie in die Grundrechte der Bürger eingreifen, noch das Gewaltmonopol der Polizei in Frage stellen. Ob der Bürger die Hilfskräfte mit den Befugnissen, die ihnen dann noch bleiben, für hilfreich oder sinnlos hält, kann er schon in Kürze selbst entscheiden - am 13. Juni an der Wahlurne. f.giarra@volksfreund.de

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