Schmidt gibt den Schlüssel nicht ab

Nach neuen Informationen über die Dienstwagen- Nutzung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in Spanien-Urlauben haben CDU und FDP ihr den Rücktritt als Ministerin und SPD-Wahlkämpferin nahegelegt.

Berlin. Der Spanien-Urlaub von Ulla Schmidt liegt zwar schon ein paar Wochen zurück. Aber die daraus entstandene Dienstwagenaffäre hat die Gesundheitsministerin weiter am Hals. Dass die SPD-Politikerin ihren Amts-Mercedes auch in den Vorjahren während der Ferien an der Costa Blanca nutzte, ist bereits seit Ende Juli bekannt. Dass Schmidt die Kosten für die Hin- und Rückfahrt seinerzeit jedoch als dienstlich deklarierte und nicht wie in diesem Jahr privat beglich, hat Schmidts Ministerium nach längerem Zögern erst jetzt eingestanden. Die Opposition pocht nun auf eine nachträgliche Überprüfung durch den Bundesrechnungshof.

Schmidt selbst ist mit sich im Reinen. Denn nach den "Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch die Mitglieder der Bundesregierung" darf die Rheinländerin ihre Dienstlimousine auch privat nutzen. Solche Fahrten müssen dann auch privat versteuert werden. Die dienstliche Nutzung während ihrer Spanien-Urlaube in den Jahren 2006 bis 2008 begründete das Ressort von Ulla Schmidt mit dem notwendigen An- und Abtransport "der erforderlichen Büromindestausstattung zur Gewährleistung einer sicheren und ständigen Kommunikation mit dem Ministerium". Den Richtlinien zufolge handelt es sich bei solchen An- und Abfahrten des Dienstwagens durch den Fahrer "um so genannte Leerfahrten", die "den dienstlichen Fahrten zuzurechnen" seien.

Auf dieser Grundlage hätte Schmidt wohl auch die Daimler-Touren anlässlich ihres jüngsten Spanien-Urlaubs als überwiegend dienstlich deklariert, obwohl sie lediglich zwei vergleichsweise unbedeutende Diensttermine absolvierte. Eine Sprecherin ihres Ministeriums erklärte noch am 26. Juli: "Sofern im Einzelfall der Dienstwagen privat genutzt wird, wird das genau wie in diesen Fällen im Inland üblich auch privat abgerechnet". Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, der am 8. August bekannt wurde, las sich dann jedoch schon gänzlich anders. Offenbar unter dem Eindruck der kritischen Berichterstattung in den Medien hatte Schmidt gegenüber den Rechnungsprüfern ihren Spanien-Urlaub mit Ausnahme von zwei Fahrten, die lediglich 72 Kilometer ausmachten, plötzlich zur Privatangelegenheit erklärt. Die Beamten bescheinigten Schmidt daraufhin in ihrem Bericht, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Der ganze Fall war nur deshalb in die Schlagzeilen geraten, weil das Dienstfahrzeug in Spanien gestohlen wurde. Inzwischen ist es wieder aufgetaucht. Als Erklärung für Schmidts Sinneswandel schob ihr Ministerium nun nach: Die Fahrten von und nach Spanien - immerhin rund 5000 Kilometer - seien "als private und damit zu versteuernde Fahrten" auszuweisen, "da mit Billigung der Ministerin der Sohn des Kraftfahrers im Dienstwagen mitgenommen wurde". Durch die Umdeklarierung entging Schmidt einer Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Bundesrechnungshof, denn eine derartige Untersuchung bezieht sich nach den einschlägigen Richtlinien nur auf dienstlich veranlasste Fahrten.

Die Opposition sieht in der Entwicklung ein neues Täuschungsmanöver seitens der Ministerin. Ihre jetzige Stellungnahme sei ein "weiterer Baustein in einer Serie von Erklärungsversuchen, die alle nicht zueinander passen", sagte der Haushaltsexperte der Grünen, Alexander Bonde, unserer Zeitung. "Das Kind ist 15 Jahre alt, aber seine Existenz in der Argumentation von Ulla Schmidt erst 15 Stunden", spottete Bonde. Was bleibe, sei ein sehr fragwürdiger Umgang der Ministerin mit Steuergeldern.

Auch der Chef des Haushaltsausschusses im Bundestag, Otto Fricke, fragt sich: "Warum hat Frau Schmidt nicht sofort erklärt, dass sie die Fahrten 2009 nur deshalb privat abgerechnet hat, weil der Sohn mitgefahren ist"? Der FDP-Politiker forderte die Ministerin auf, ihre Dienstwagenfahrten während des Urlaubs auch für die Jahre 2006 bis 2008 überprüfen zu lassen. Falls Schmidt den Bundesrechungshof nicht selbst einschalte, werde der Haushaltsausschuss das übernehmen.

Steuerzahlerbund will andere Richtlinien



Der Bund der Steuerzahler regte derweil eine Änderung der Dienstwagen-Richtlinien an. Das Wirtschaftlichkeitsgebot müsse auch für private Fahrten gelten. Auch Schmidt setzte sich gestern für eine Prüfung der Richtlinien ein. Wenn "die rechtmäßige Nutzung eines Dienstwagens" zu "Diskussionen" führe, müsse sich der Haushaltsausschuss dringend damit auseinandersetzen. Von einem Rückzug aus dem Wahlkampfteam von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, den ihr Union und FDP nahe gelegt hatten, wollte Schmidt allerdings nichts wissen: "Warum sollte ich?". In ihrer Partei herrscht offenbar weniger Gelassenheit. "Diese Diskussion ist absolut nicht hilfreich", meinte der SPD-Abgeordnete Peter Danckert.

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