Massive Kritik an Landesärztekammer Trierer Arzt darf keine Kammerbeiträge zahlen

Trier · Rheinland-pfälzische Standesvertretung wird scharf kritisiert, weil sie einen Mediziner nicht zur Kasse bittet.

 Kammerkritiker Kai Boeddinghaus.

Kammerkritiker Kai Boeddinghaus.

Foto: Kai Boeddinghaus/Privat

Wenn ein Firmenchef versäumt, für seine Leistungen eine Rechnung zu schreiben, wird das den Kunden freuen. In einem aktuellen Streitfall zwischen einem Trierer Arzt und der Landesärztekammer ist es genau umgekehrt: Der Orthopäde Dr. Wolfram Ortlieb hat schon mehrfach angemahnt, dass die Kammer ihm keinen Beitragsbescheid geschickt habe. „Passiert ist aber trotzdem nichts“, sagt Ortliebs Rechtsbeistand Kai Boeddinghaus.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern (bffk) fährt nun seinerseits scharfes Geschütz gegen die Ärztekammer auf. Die verhalte sich regelrecht kriminell, weil sie offenbar einzelne Ärzte bevorzuge, in dem die Doktoren keine Beiträge bezahlen müssten. „Das ist Untreue“, sagt der in der Region wegen seines Kampfes gegen vermeintlich zu hohe Kammerbeiträge bestens bekannte Kritiker.

Fakt ist: In Rheinland-Pfalz müssen Mediziner einen jährlichen Beitrag an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer und an die Landesärztekammer zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst und der Stellung als Arzt und kann insgesamt bis zu mehrere Hundert Euro betragen.

Orthopäde Wolfram Ortlieb hatte den 2016er Bescheid über 225 Euro angefochten mit der Begründung, die Landesärztekammer habe rechtswidrig Vermögen angehäuft. Nach längerem Tauziehen wurde der Bescheid aufgehoben, einen neuen Bescheid bekam Ortlieb aber nicht. Man habe die Sache „wegen der langen Verfahrensdauer im Interesse des Mitglieds und als kulanten Ausnahmefall nicht weiterverfolgt“, hieß es seinerzeit zur Begründung.

Doch auch für die folgenden Jahre bekam Wolfram Ortlieb von der Landesärztekammer laut seinem Rechtsbeistand keinen Beitragsbescheid, obwohl man diese in mehreren Schreiben angemahnt habe. „Es kam weder eine Antwort noch ein neuer Bescheid“, sagt Kammerkritiker Kai Boeddinghaus. Macht unter dem Strich bislang knapp 1000 Euro, die dem Trierer Arzt in den zurückliegenden Jahren erspart worden sind.

Geht das so einfach? In der Beitragsordnung der Kammer steht, dass der Kammerpräsident „auf Antrag Erlass der Beitragsschuld“ gewähren kann. Ortlieb hat aber nichts Derartiges beantragt, eher im Gegenteil: Er will ja zahlen, darf aber bislang nicht.

Warum nicht, ist unklar. Eine Frage nach den Hintergründen der nicht gewünschten Beitragsbefreiung ließ Kammersprecherin Ines Engelmohr unbeantwortet. Nach ihren Angaben sind in Rheinland-Pfalz 2773 Ärzte vom Beitrag befreit. Dabei dürfte es sich allerdings größtenteils um über 70-jährige Mediziner handeln, die keinen Beitrag mehr bezahlen müssen. Die Vorwürfe von Kammerkritiker Kai Boeddinghaus weist die Sprecherin zurück. Und sie verspricht: „Dieses Jahr bekommt Ortlieb wieder einen Bescheid.“

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