Verdacht auf Kunstfehler bestätigt sich nicht

Die Ermittlungen im Fall der elf an einer Infektion gestorbenen Bewohner eines Pflegeheimes in Hillesheim (Vulkaneifelkreis) sind weitgehend abgeschlossen. Das teilte die Trierer Staatsanwaltschaft auf TV-Anfrage mit.

Hillesheim. (wie) Fast ein Jahr nach der Todeswelle in einem Hillesheimer Pflegeheim, bei der elf Bewohner gestorben waren, hat die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit an dem Fall so gut wie beendet. Lediglich in einem Fall wird weiterhin nachgefasst. Die Ermittlungen gegen Ärzte eines Krankenhauses, im dem eine später verstorbene Heimbewohnerin behandelt worden war, wurden eingestellt. Das teilte der Leiter der Trierer Staatsanwaltschaft, Jürgen Brauer, auf TV-Anfrage mit.

Bei der Obduktion der in dem Heim gestorbenen 80-Jährigen hatte es zunächst Hinweise auf falsche Beatmung der erkrankten Frau gegeben. Laut Brauer hat sich der Verdacht eines "Kunstfehlers" nach weiteren Untersuchungen allerdings nicht bestätigt. Die Ermittlungen hätten auch keine Hinweise auf Pflegemängel in dem Heim ergeben, teilte der Trierer Chefermittler weiter mit.

Generalstaatsanwalt hat nun das letzte Wort



Angehörige der 80-Jährigen hatten Strafanzeige gegen die Heimleitung gestellt, weil die Seniorin nach einem Sturz angeblich nicht korrekt versorgt worden sei. Diese Vorwürfe hätten aber nicht erhärtet werden können, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Angehörigen hätten gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen die Heimleitung Beschwerde eingelegt. Daher ist der Fall laut Brauer der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz vorgelegt worden. Die muss nun entscheiden, ob die Ermittlungen noch einmal aufgenommen werden müssen.

Im März vergangenen Jahres waren in dem Hillesheimer Pflegeheim innerhalb weniger Tage zwölf Bewohner erkrankt; elf von ihnen starben. Nach fast viermonatigen Ermittlungen wurde eine bakterielle Infektion als Ursache der Erkrankungswelle ausgemacht. Hinweise auf fahrlässiges und strafbares Handeln der Heimverantwortlichen gab es nach den Erkenntnissen der Ermittler nicht.

Lediglich im Fall der verstorbenen 80-Jährigen und der Anzeige gegen die Heimleitung liefen die Ermittlungen noch weiter.

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