Wo das kulturelle Erbe unantastbar ist

Trier · Das Moseltal und die untere Saar sind tabu, im Ruwertal und auf dem Ferschweiler Plateau können prinzipiell Windräder gebaut werden. Die Planungsgemeinschaft Region Trier hat Ausschlussgebiete für Windkraft zum Schutz bedeutsamer Kulturlandschaften festgelegt.

 Die Windkraft spielt eine immer größere Rolle. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Die Windkraft spielt eine immer größere Rolle. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Trier. Die Planungsgemeinschaft Region Trier ist der Neuaufstellung ihres seit dem Jahr 2004 bestehenden Raumordnungsplans einen Schritt näher gekommen: Mit großer Mehrheit haben die Mitglieder Ausschlussgebiete für die Windkraftnutzung auf der Grundlage der "landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften" (Lahikulas) festgelegt. Grundlage war ein vom Land in Auftrag gegebenes Gutachten des Büros agl (Saarbrücken).
Als Lahikulas eingestuft werden nicht nur Kulturlandschaften wie ein Flusstal oder ein mittelalterlicher Ortskern, das können auch Burgruinen, Kapellen oder Denkmäler sein. Die Gutachter wurden mit einer riesigen Datenmenge gefüttert und haben das kulturelle Erbe hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen bewertet.Stufenmodell


Herausgekommen ist ein Stufenmodell, das sich an Schulnoten orientiert: Stufe 1 steht für herausragende Bedeutung, 2 für sehr hohe, 3 für hohe und 4 für gehobene Bedeutung (siehe Karte). Damit die Bewertung besser nachvollziehbar ist, gibt es für jede Lahikula einen Steckbrief mit Erläuterungen und eine Sichtbarkeitsanalyse des Umfeldes. (Das vollständige Gutachten ist einzusehen im Internet unter www.mwkel.rlp.de ).
Die Gutachter haben der Planungsgemeinschaft Region Trier empfohlen, die Lahikula-Teilräume der Wertstufen 1 bis 3, mindestens jedoch 1 und 2, als Ausschlussbereiche für Windkraft festzulegen. Die Mitglieder hielten mehrheitlich die Mindestempfehlung für die beste Lösung; es gab nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung. Zuvor war ein Änderungsantrag von Dieter Müller (VG Neuerburg, Freie Wähler) gescheitert. Er möchte, dass auch die Wertstufe 3 (beispielsweise das Ruwertal und das Ferschweiler Plateau, siehe Extra) als Tabuzone für Windräder in den Regionalplan aufgenommen wird. 24 Mitglieder stimmten dagegen, drei enthielten sich, drei waren dafür.Alte Pläne - Neue Kriterien


Moritz Petry (CDU), Bürgermeister der VG Irrel, argumentierte, die Verbandsgemeinden bräuchten noch einen "kreativen Spielraum" für die kommunale Bauleitplanung. Landrat Günther Schartz (CDU), Vorsitzender der Planungsgemeinschaft, sagte, man sei mit den Stufen 1 und 2 auf der sicherer Seite. Größtmögliche Rechtssicherheit zu haben sei gerade im Hinblick auf die Privilegierung der Windkraft wichtig.
Ab Stufe 3 greife die Zuständigkeit der Kommunen im Zuge der Bauleitplanung, sagte Roland Wernig, Leitender Planer der Planungsgemeinschaft Region Trier. Seiner Einschätzung nach wird der neue Regionalplan in etwa einem Jahr vorliegen. Neue Windräder könnten bis dahin auch noch mit dem alten Plan realisiert werden. Bei den dann nötigen Zielabweichungsverfahren würden aber schon die neuen Kriterien zugrunde gelegt.Extra

Wertstufe 1: Moselschlingen der Mittelmosel. Wertstufe 2: Dauner Maargebiet und Vulkanberge, Our- und Sauertal, Trierer Moseltal, unteres Saartal. Wertstufe 3: Ueßbachbergland, nördl. Öfflinger Hochfläche, Liesertal, Ferschweiler Plateau/Prümtal, Ruwertal, Wiltinger Hunsrück, Kerbtäler Moselhunsrück. Wertstufe 4: Ehranger Moseltal, Moselhunsrück. alfExtra

Derzeit drehen sich rund 450 Windräder in der Region Trier. Belegt ist etwa ein halbes Prozent der windhöffigen Flächen. Im Landesentwicklungskonzept (LEP IV) verfolgt Rheinland-Pfalz das Ziel, bis zum Jahr 2030 bilanziell den verbrauchten Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Um das zu erreichen, sollen zwei Prozent der Landesfläche und zwei Prozent der Wälder für Windkraft genutzt werden. Ausschlusskriterien für Windkraft können neben den bedeutsamen Kulturlandschaften auch Natur- und Wasserschutzgebiete sein, der Artenschutz sowie Schutzräume für die Flugsicherung. alf

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort