Natur „Zurück zur Natur“? Tipps vom Nabu

Trier · Tierfreunde im Volksfreund: Experten vom Nabu geben in der TV-Reihe „Zurück zur Natur“ abschließend einige Ratschläge, was TV-Leser in puncto gesetzlichem Naturschutz beachten sollten.

 Beim Schneiden von Gehölzen sollte in der Brutvogelschutzzeit auf Nester geachtet werden.

Beim Schneiden von Gehölzen sollte in der Brutvogelschutzzeit auf Nester geachtet werden.

Foto: TV/Sabine Teufl

(red) In der Reihe „Zurück zur Natur“ berichtete der Nabu in den vergangenen Wochen über praktische Tipps und rechtliche Hintergründe im Bereich des Arten- und Naturschutzes. Fakt ist: Um den Artenschutz ist es schlecht bestellt. Trotz internationaler Abkommen und intensiver Schutzmaßnahmen vor Ort, konnten das Aussterben vieler Arten und die Vernichtung von Lebensräumen nicht verringert werden. Das im Rahmen der Biodiversitäts-
strategie aufgestellte Ziel, den Rückgang der Arten bis 2010 zu stoppen wurde deutlich verfehlt. Auch für das neue Zieljahr 2020 zeigen die Daten der Halbzeitbewertung, dass mehr getan werden müsste, um den Artenschwund zu stoppen.

Besonders betroffen sind die Arten des Offenlandes und Tiergruppen wie Insekten und Amphibien, erklärt der Nabu. Positive Einzelfälle wie die Zunahme von Schwarzstörchen, Wildkatze & Co. dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Artenschwund insgesamt eher beschleunige statt verlangsame. Zu klein seien die naturnahen Gebiete, zu lebensfeindlich vielfach die Art der Landnutzung, zu groß der Anteil menschengemachter Störungen und Gefahren.

Der Klimawandel verschärfe die Situation zusätzlich. „Jeder kann einen Beitrag leisten, dass sich die Situation verbessert“, sagt Sarah Peters von der Nabu-Regionalstelle RLP-West. „Unsere Natur ist per Gesetz geschützt. Würde dieses mehr Beachtung finden, wäre schon viel gewonnen. Vor allem Städte und Gemeinden müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen. Aber auch Privatpersonen sollten im Sinne der Natur gesetzliche Bestimmungen achten!“

Naturschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1836 wurde mit dem „Drachenfels“ das erste Gebiet unter Schutz gestellt, um ihn vor der Zerstörung durch Steinbrüche zu retten. Auch wenn sich die Beteiligten mit der Zeit verändert haben, verpflichtet der Naturschutz heute Staat und Gesellschaft. Neben dem EU-Recht bildet das deutsche Naturschutzrecht, festgeschrieben im „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege“ (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) den Rahmen.

Auf einhundert Prozent der Fläche Deutschlands, egal ob Schutzgebiet, Freifläche oder Privatgarten, schreibt es einen Mindestschutz für Natur, Arten und Lebensräume vor und hat gleichzeitig die Aufgabe, das Überleben einzelner Arten zu sichern. Dem Bund obliegt dabei die gesetzgeberische Kompetenz, während die Länder die „Vollzugskompetenz“ besitzen.

In Rheinland-Pfalz sind die Naturschutzverwaltungen dreistufig aufgebaut: Das Umweltministerium als Oberste Naturschutzbehörde; die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) als Obere Naturschutzbehörde; die Kreis- und Stadtverwaltungen als Untere Naturschutzbehörden.

Die Naturschutzbehörden überwachen die Einhaltung der Gesetze und treffen erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschriften. Sie sind ebenso wie Natur- und Umweltschutzverbände wichtige Ansprechpartner und helfen bei Fragen weiter.

Der Nabu formuliert zum Schutz der Natur einige Ziele:

Brutvogelschutzzeit beachten: Bäume, Gehölze aber auch Röhrichte stellen einen wichtigen Lebensraum für Vogelarten dar und unterliegen vom 1. März bis 30. September einem besonderen Schutz. In dieser Zeit dürfen weder Bäume außerhalb des Waldes, von Plantagen oder gärtnerischen Grundflächen noch Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze bis auf den Stamm abgeschnitten oder beseitigt werden. Zulässig sind Schnitte zur Pflege-, Form- und Gesunderhaltung. Außerhalb der Schutzzeit dürfen Röhrichte generell nur in Abschnitten geschnitten werden.

Arten und ihre Lebensstätten achten: Alle Arten, egal ob Tiere oder Pflanzen und ihre Lebensräume, sind gesetzlich geschützt. Nur aufgrund behördlicher Anordnungen, Maßnahmen des öffentlichen Interesses, Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder zulässiger Bauvorhaben dürfen Arten und Lebensstätten gestört oder beseitigt werden. Bei streng geschützten Arten wie unter anderem Schwalben, Amphibien, Fledermäusen, Hornissen oder Bilchen sind grundsätzlich Absprachen mit den Naturschutzbehörden bei zum Beispiel Umsiedlungen zu treffen und  Genehmigungen einzuholen.

Artenschutzprüfung vornehmen:  Bei Renovierungs-, Gestaltungs- und Baumaßnahmen ist sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen grundsätzlich auf den Artenschutz zu achten. In vielen Anlagen, Bauten und Gebäuden, wie Dachböden, Kellern, Scheunen, Mauern, Teichen  leben teils sogar seltene Arten. Wer sich nicht sicher ist, dass bei Arbeiten keine geschützten Tiere und Lebensstätten zu Schaden kommen, sollte eine Artenschutzprüfung durchführen lassen.

Naturschutzrecht achten: Das Bundesnaturschutzgesetz enthält Aufgaben, Ziele und Zuständigkeiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Es gibt Gesetze zum Schutz der allgemeinen Natur und Landschaft sowie von Schutzgebieten. Eine Handlung wider den Naturschutz, ob bewusst oder fahrlässig, ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Geldbußen von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Verbände unterstützen: Natur- und Umweltschutzverbände haben in Zeiten von Klimawandel, Umweltkatastrophen und Naturzerstörung großen Zulauf. Durch eine größere Mitgliederzahl gewinnen die Verbände an Einfluss, wirken auf politische Entscheidungen ein und initiieren wirksame Mit-Mach-Aktionen, Kampagnen und Projekte, die dem Natur- und Artenschutz zugutekommen.

Sie können zusätzlich das Verbandsklagerecht nutzen und werden bei öffentlichen Verfahren und Planungen einbezogen.

„Wir alle können im Alltag etwas für die Natur tun. Darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Verband zu unterstützen“, sagt die Nabu-Mitarbeiterin. „Verbände haben andere Möglichkeiten sich für die Natur einzusetzen und von ihrem Schutz profitieren wir alle.“

Ansprechpartner für Naturschutzfragen: NABU Regionalstelle RLP-West, Pfützenstr. 1, 54290 Trier, 0651-170 88 19, regionalstelle.west@nabu-rlp.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort