Fehler mit tragischen Auswirkungen

Bitburg · Das Bitburger Amtsgericht hat gestern einen Müllfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Der Mann hatte im vergangenen Jahr mit dem Müllwagen eine Fußgängerin überfahren, als er zusammen mit einem Kollegen Gelbe Säcke eingesammelt hat.

Bitburg. Ein Augenblick der Unachtsamkeit führte dazu, dass ein Müllfahrer im April 2012 eine 74-jährige Frau überfuhr. Zusammen mit seinem Kollegen sammelte der 50-Jährige Gelbe Säcke ein, als eine Anwohnerin die Straße überqueren wollte. Als er anfuhr, kollidierte sie unbemerkt vom Fahrer mit dem Lastwagen und fiel unter das Fahrzeug. Beim erneuten Anfahren zur nächsten Sammelstelle wurde sie von den Rädern der Hinterachse überrollt und starb an ihren schweren Verletzungen noch am Unfallort. Der Fall wurde gestern vor dem Bitburger Amtsgericht verhandelt. Laut Gutachter Gerd Wagner hätte der Unfall nicht passieren müssen.
Durch zahlreiche Spiegel und eine Rückwärtskamera könne der Fahrer den Bereich um sein Fahrzeug herum überall einsehen. Tote Winkel gebe es nicht. Da das Opfer nur 1,65 Meter groß gewesen ist, habe der Fahrer sie jedoch nicht durch die Frontscheibe sehen können. Ein Blick in den rechten Seitenspiegel hätte jedoch ausgereicht, um den Bereich vor dem Fahrzeug zu überprüfen.
Sichtlich bewegt und unter Tränen schilderte der Fahrer den Hergang. Er beteuerte, vor dem Anfahren alle Spiegel kontrolliert zu haben. Sein Kollege hatte zuvor der Tochter der Verstorbenen Gelbe Säcke ausgehändigt. Die Tochter, die krankheitsbedingt der Verhandlung ferngeblieben war, sich aber zuvor schriftlich geäußert hatte, gab an, dass ihre Mutter geistig fit und nach einer Tumoroperation auch körperlich wieder auf dem Weg der Besserung gewesen sei. An dem Morgen habe ihre Mutter noch am Frühstückstisch gesessen, als sie das Haus verlassen habe. Vermutlich ist die 74-Jährige aber kurz darauf ebenfalls herausgegangen, um noch Müllmarken auf Tonnen zu kleben. Dabei hat sie versucht, unmittelbar vor dem Müllwagen die Straßenseite zu wechseln.
Erst als der Lastwagen über die Beine der Frau gerollt ist, habe der Kollege des Fahrers sowie ein Nachbar, der zu diesem Zeitpunkt in seinem Auto saß, ein Geräusch gehört und die Frau entdeckt. Doch jede Hilfe kam zu spät. Der Fahrer war am Unfallort zusammengebrochen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Seit dem Vorfall befindet er sich in psychosomatischer Behandlung.
"Der Angeklagte hat eine langjährige Fahrpraxis, es ist davon auszugehen, dass er ein sorgfältiger Fahrer ist", sagte Staatsanwältin Elke Schmitten. Sie plädierte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 40 Euro zuzüglich der Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Nebenklage.
Karin Adrian, Vertreterin der Nebenkläger, schloss sich dieser Forderung im Wesentlichen an. Sie hätte sich jedoch gewünscht, dass das Opfer und die Hinterbliebenen im Prozess mehr gewürdigt worden wären. Richterin Theresa Wilhelmi-Pitsch folgte ebenfalls der Staatsanwältin, fügte jedoch hinzu: "Es geht heute nicht darum, wer mehr leidet. Jeder leidet auf seine Art und hier gibt es eine Vielzahl von Trauernden." sn

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