Missbrauchsprozess startet erneut

Bitburg/Trier · Der mutmaßliche Missbrauch einer schwerbehinderten Frau in einem Pflegeheim im Eifelkreis Bitburg-Prüm beschäftigt ab heute erneut das Trierer Landgericht. Im Januar 2012 hatte das Gericht die Unterbringung eines 33-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen rechtlicher Mängel auf.

Bitburg/Trier. Das Landgericht Trier muss ab heute den Fall eines 33-Jährigen, der bereits im Januar 2012 wegen des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Frau vor Gericht stand, neu verhandeln: Der Mann, der wegen einer drogenbedingten Psychose in einem Eifeler Heim unterbracht gewesen war, soll Ende 2010 eine schwerbehinderte Mitpatientin zum Oralverkehr gezwungen haben.
Der 33-Jährige hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten und von einvernehmlichen sexuellen Handlungen gesprochen. Das mutmaßliche Opfer dagegen belastete den Angeklagten in der Verhandlung. Während der Verteidiger sich auf die Aussagen seines Mandanten stützte und deswegen einen Freispruch forderte, folgten die Staatsanwaltschaft und auch die Richter der Ersten Großen Strafkammer dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen. Sie attestierte darin dem Angeklagten eine krankhafte seelische Störung. Diese habe zu einer Schuldunfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt geführt.
Bundesgerichtshof kippt Urteil


Das Trierer Landgericht sprach den Mann daraufhin wegen seiner Schuldunfähigkeit von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person frei, ordnete allerdings die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an: Es sei nicht auszuschließen, dass der Mann weitere Straftaten begehe und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Der Verteidiger des 33-Jährigen legte daraufhin Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein und hatte mit seiner Revision Erfolg: Nach Auffassung der Karlsruher Richter waren die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhauses nicht hinreichend belegt. Deswegen hoben sie das Urteil des Landgerichts wegen rechtlicher Mängel auf und verwiesen den Fall zurück an das Landgericht. Er muss nun vor einer anderen Kammer erneut verhandelt werden (der TV berichtete).
Ab Donnerstag, 21. Februar, 9 Uhr, wird der Prozess daher vor der Dritten Großen Strafkammer neu aufgerollt. Es sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort