Justiz Ortsgemeinde und Land einigen sich auf Vergleich

Preist/Trier · Nach dem Prozess am Dienstag zeichnet sich ab, dass die Ortsgemeinde Preist etwa die Hälfte des erhaltenen Fördergelds aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds an das Land zurückzahlen muss. Es ist ein Kompromiss.

 David triumphiert gegen Goliath: Den selben Ausgang wie in der biblischen Geschichte, hätte sich auch die kleine Ortsgemeinde Preist gewünscht. Jetzt läuft es auf einen Kompromiss hinaus.  Das Bild stammt von Guido Reni. Foto: Athenstädt/Dpa

David triumphiert gegen Goliath: Den selben Ausgang wie in der biblischen Geschichte, hätte sich auch die kleine Ortsgemeinde Preist gewünscht. Jetzt läuft es auf einen Kompromiss hinaus. Das Bild stammt von Guido Reni. Foto: Athenstädt/Dpa

Foto: Dpa/Martin Athenstädt

Wegen 25 000 Euro hat sich die Ortsgemeinde Preist mit dem Land Rheinland-Pfalz angelegt. Die Kommune in der Verbandsgemeinde Speicher klagte eine Rückforderung an den Kommunalen Entschuldungsfonds (der TV berichtete). Bei der Verhandlung am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Trier wird klar: Beide Seiten haben Fehler gemacht. So sieht es jedenfalls die Sprecherin des Gerichts.

Fehler und Versäumnisse: So hätte die Gemeinde die Zuschüsse aus dem Fonds wohl nicht annehmen dürfen. Das Fördergeld sollte zum Abbau von Schulden eingesetzt werden. Nur hatten die Preister diese bereits getilgt, bevor der erste Cent aus Mainz floss. Und zwar mit Geld aus dem Verkauf eines Grundstücks für eine Solaranlage.

Darauf hätte dann wiederum das Land versäumt, zu reagieren. Von der geänderten Haushaltslage der Preister erfuhr man in Mainz wohl schon 2013, teilt die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes mit. Trotzdem sei weiter Geld geflossen. Bis die Kreisverwaltung, als Vertreter des Landes, den Bescheid zur Rückforderung erließ, waren zwei Jahre ins Land gegangen.

Die Ortsgemeinde konnte sich deshalb auf den sogenannten Vertrauensschutz berufen. Das heißt einfach ausgedrückt: Die Preister durften darauf vertrauen, dass sie die Zuschüsse behalten dürfen. Sie haben sie deshalb auch in ihren Haushalt eingeplant.

Der Vergleich: Wer in diesem Streit nun Recht hat, und wer nicht – darüber hat das Verwaltungsgericht am Dienstag keine Entscheidung gefällt. Überhaupt gab es kein Urteil. Das war nicht nötig, weil sich die Vertreter der Ortsgemeinde und des Landes einigten.

Sie entschieden sich zu einem Vergleich, anders ausgedrückt, zu einem Kompromiss. Und der sieht so aus: Die Ortsgemeinde Preist überweist nicht den kompletten Betrag an das Land zurück, den sie juristisch gesehen wohl gar nicht hätte bekommen dürfe – sondern nur die Hälfte.  Die Kommune muss also nur etwa 12 500 Euro nachzahlen. Außerdem verzichtet sie auf das Einklagen von Zuwendungen aus dem Jahr 2015.

Der Vergleich ist rechtskräftig, wenn keine der Streitparteien innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegt. Bevor es Verbindlichkeit gibt, müssen die Vertreter des Landes und der Gemeinde sich mit höheren Stellen absprechen, sagt die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes.

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