Erfolg für Rowa in Bayern

Nicht-verschreibungspflichtige und nicht vom Arzt verschriebene Arzneimittel dürfen auch in Bayern ab sofort wieder über den von der Kelberger Firma Rowa hergestellten Apotheken-Automaten Visavia abgegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden.

 Ist zulässig: Der von der Kelberger Firma Rowa hergestellte Apotheken-Automat darf in Bayern wieder genutzt werden. Foto: Rowa

Ist zulässig: Der von der Kelberger Firma Rowa hergestellte Apotheken-Automat darf in Bayern wieder genutzt werden. Foto: Rowa

Kelberg/Bayreuth. Erneut hat sich ein Gericht mit der Zulässigkeit des von der Kelberger Firma Rowa produzierten Beratungs- und Abgabeterminals Visavia befasst - mit positivem Ausgang für den Marktführer für Apotheken-Automatisierungssysteme. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat in dieser Woche erneut über den Automaten entschieden und dessen Einsatz bei der Arzneimittelabgabe weitgehend grünes Licht gegeben. Nicht-verschreibungspflichtige und nicht vom Arzt verschriebene Arzneimittel dürfen auch in Bayern ab sofort wieder über das Beratungs- und Abgabeterminal abgegeben werden.

Das Bayreuther Gericht hatte den Visavia-Einsatz zunächst untersagt, sich dann aber nach einer Vor-Ort-Besichtigung über die die Sicherheitsstandards des Terminals informiert und die Entscheidung aufgehoben. Die Rowa-Geschäftsführung wertet das als "weiteren großen Erfolg für die betroffenen Apotheker, unser Unternehmen und die das Terminal nutzenden Verbraucher."

Die Rechtsprechung ist derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vor einigen Wochen entschieden, dass verschreibungspflichtige Medikamente von Apotheken nicht über ein automatisiertes Terminal abgegeben werden dürfen, frei verkäufliche Medikamente aber rund um die Uhr so vertrieben werden dürfen. Die baden-württembergischen Richter zeigten sich großzügiger als ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte Ende Juli jegliche Abgabe von Medikamenten über ein Terminal verboten. u

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