Justiz Kein Schadenersatz fällig

Trier/Wittlich · Das Landgericht weist eine Klage der Reh-Gruppe gegen den Trierer Sparkassenchef ab. Doch der Rechtsstreit geht weiter.

Es ist ein Urteil in einer Reihe von anhängigen Prozessen und einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit. Das Trierer Landgericht hat eine Schadenersatzklage gegen den Chef der Sparkasse Trier, Günther Passek abgewiesen. Die zur Unternehmensgruppe Reh (Sektkellerei Schloss Wachenheim) gehörende Stift Kloster Machern AG  liegt mit Passek seit Jahren im Streit. Er war Aufsichtsrat von Kloster Machern. Von ihm und dem damaligen Chef der Gesellschaft, Hans-Jürgen Lichter, verlangt die Reh-Gruppe Schadenersatz von fast 16 Millionen Euro. Hintergrund sind Grundstücksgeschäfte rund um das ehemalige Klostergelände St. Paul in Wittlich. Die Kloster Machern AG kaufte das gesamte, 274 000 Quadratmeter große, damals noch nicht als Bauland erschlossene Areal für rund eine Million Euro. Nachdem der Wittlicher Stadtrat Baurecht für das Grundstück am Rande der Stadt erteilt hatte, kaufte die AG einen Teil des Grundstücks, auf dem ein ehemaliges Schwesternwohnheim gestanden hat, zurück zu einem Quadratmeterpreis von 140 Euro. Es sollte an eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung vermietet werden. Die Kloster Machern AG behauptet, dass der Wert des Grundstücks und des Wohnheims nur bei 83 Quadratmetern gelegen habe. Dadurch sei der Gesellschaft ein Schaden von 70 320 Euro entstanden.

Verantwortlich dafür waren in ihren Augen Lichter und Passek. Letzterer habe als Aufsichtsratschef der Gesellschaft dem Rückkauf zu einem deutlich erhöhten Kaufpreis zugestimmt. Damit habe er seine Pflichten verletzt, er sei seinen Überwachungspflichten als Aufsichtsratsvorsitzender nicht nachgekommen, lautet der Vorwurf der Unternehmensgruppe Reh gegen Passek. Dieser habe das Aufsichtsgremium nicht über die Grundstücksgeschäfte informiert und darüber, dass unter anderem das Grundstück mit dem ehemaligen Schwesternwohnheim unter Wert verkauft worden sei.

Die Handelskammer des Trierer Landgerichts sieht diesen Vorwurf jedoch nicht erfüllt. Sie hat die Schadenersatzklage der Kloster Machern AG gegen Passek abgewiesen, weil deren Gesellschafter im Juni 2011 beschlossen hätten, dem Sparkassenchef Entlastung zu erteilen. Dadurch seien, so das Gericht, die geltend gemachten Schadenersatzansprüche ausgeschlossen und könnten auch nicht geltend gemacht werden. Nach Erkenntnis des Gerichts war die Gesellschafterversammlung, anders als von der Kloster Machern AG dargestellt, sehr wohl über den Rückkauf des Schwesternwohnheims informiert gewesen. „Bei dieser Sachlage hätte es sich für die Gesellschafter aufdrängen müssen..., sich nach den Modalitäten (Kaufpreis usw.) des erfolgten Rückkaufs zu erkundigen“, so das Gericht.

In den noch anstehenden Klagen der Reh-Gruppe gegen Lichter und Passek hat das Gericht noch keine Entscheidung getroffen. Wann das sein wird, ist noch nicht klar. Ebenso wenig, wie sich das nun ergangene Teilurteil auf die bestehenden Schadenersatzforderungen auswirken wird.

Die gestern verkündete Entscheidung der Handelskammer des Trierer Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es zeichnet sich ab, dass die Rechtsstreitigkeiten weitergehen werden.

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