Drei Jahre Haft für Diebstahl von Kontodaten

Trier · Ursprünglich sollte noch bis Mitte November verhandelt werden. Doch die dritte große Strafkammer des Landgerichts Trier hat bereits am zweiten Verhandlungstag entschieden.

Wegen Beihilfe zur Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Beihilfe zum Computerbetrug und der Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten in zwei Fällen ist ein 33-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der seit November in Untersuchungshaft sitzende Mann hatte am ersten Verhandlungstag zugegeben, in Banken Videokameras montiert oder demontiert zu haben (der TV berichtete). Diese zeichneten auf, wie Kunden die Geheimzahl ihrer Geldkarten in Bankautomaten eingaben. Zusammen mit Daten aus manipulierten Geräten zur Eingangskontrolle wurden so Duplikate der Geldkarten hergestellt. Diese wurden dann anschließend benutzt, um in der Karibik Abhebungen vorzunehmen. Dabei entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro. har

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