Drogenhandel, Verkehrsdelikte und Körperverletzung: Bewährungsstrafe für Serientäter

Konz/Trier · Das Landgericht Trier hat am Montag einen 30-Jährigen wegen Drogenhandels, Verkehrsdelikten und Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Konzer habe nicht gewusst, dass seine Kunden minderjährig gewesen seien, heißt es im Urteil.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

Der 30-Jährige, der mit Drogen gehandelt, einen 13-Jährigen geschlagen und mehrfach ohne Führerschein Auto gefahren sein soll, gibt sich am Landgericht reumütig: "Es tut mir leid für alle Beteiligten. Es war der falsche Weg, den ich gegangen bin", sagt er, bevor sich die dritte große Strafkammer am Landgericht Trier zur Beratung zurückzieht.

Urteil: Als der Vorsitzende Richter Armin Hardt etwa eine halbe Stunde später das Urteil verkündet, atmet der Mann auf: Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt - so hatte es auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Richter betont, dass der 30-Jährige in allen neun Fällen der Straftatenserie zwischen Anfang April und Ende Mai schuldig sei. Der Konzer habe nicht nur gemeinsam mit Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung Drogen konsumiert, sondern ihnen auch welche verkauft.

Er sei ohne Führerschein und mit falschen Kennzeichen Auto gefahren. Zudem hat er laut Gericht einen 13-Jährigen aus Tawern fünfmal mit der flachen Hand geschlagen. Nach einem Unfall in der Trierer Metzelstraße, bei dem eine Rollerfahrerin verletzt wurde, ist er geflüchtet. Und er hat am 29. Mai nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei das Auto eines Freundes an einer Hauswand in der Paulinstraße kaputt gefahren. Die meisten dieser Taten hatte der Mann gestanden.

Vermutlich sei der 30-Jährige vor dem Unfall durch Trier gefahren, um Abnehmer für seine Drogen zu finden und habe die Flucht ergriffen, als er einen Streifenwagen gesehen habe, sagt Hardt.

Begründung: Der Vorsitzende Richter betont in seiner Urteilsbegründung, dass der Mann eigentlich mit einer doppelt so hohen Strafe hätte rechnen müssen. Denn ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ihn wegen Dogenhandels mit Minderjährigen angeklagt.

Doch die Anklage wurde zwischenzeitig entschärft. In den Fällen, in denen er Amphetamin und Marihuana an 17-Jährige aus einer Jugendhilfeeinrichtung aus dem Kreis Trier-Saarburg verkauft habe, habe ihm niemand nachweisen können, dass er gewusst habe, wie alt seine Kunden gewesen seien, sagt Hardt. "Der, der am jüngsten aussieht, hat dem Angeklagten vorgegaukelt, er sei 18 Jahre alt." Damit bezieht sich Hardt auf die Aussage eines 17-Jährigen am ersten Verhandlungstag („Mit Tempo 100 in die Untersuchungshaft“, TV vom 15. November ).

Gutachten: Strafmildernd wirkt sich das psychiatrisches Gutachten von Dr. Sylvia Leupold aus. Sie attestiert dem Mann, alle Taten unter Drogeneinfluss begangen zu haben. Er habe jeden Tag gekifft und mehrfach Amphetamin zu sich genommen. Die Konzentration der Drogen in seinem Blut seien sehr hoch gewesen. Er habe zwar nicht lange Drogen konsumiert, "aber in den elf Monaten ist sein Leben aus der Bahn geraten", sagt sie. Leuphold empfiehlt eine stationäre Drogentherapie.

Richter Hardt baut diese als Auflage für die dreijährige Bewährungszeit in sein Urteil ein: "Sie sind körperlich wieder sauber, aber im Kopf muss noch der Schalter umgelegt werden, dass sie nicht in Konfliktsituationen zu Drogen greifen", appelliert er an den Verurteilten. Wegen der Drogen kommt eine weitere Auflage hinzu: Der Mann muss ab der Urteilsverkündung ein Jahr lang kein Auto fahren.

Rechtskräftig: Das Urteil ist rechtskräftig, weil Staatsanwältin Elke Schmitten und Verteidiger Sven Collet am Montag auf Rechtsmittel verzichten. So kann der Verurteilte nach der Verhandlung seine Mutter im Zuschauerbereich umarmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort