Händler: Einzelhandelskonzept sinnvoll, aber zu spät

Konz · Als der Konzer Stadtrat Mitte Juli das Einzelhandelskonzept beschlossen hat, wollte er damit die Innenstadt stärken. Größere Neuansiedlungen außerhalb des Zentrums sollen zukünftig verhindert werden. Viele Händler im Zentrum halten das Konzept für sinnvoll - nur kommt es für sie zu spät.

 Er sieht das Einzelhandelskonzept positiv: Alfred Fettes, Geschäftsführer des Konzer Papiermarkts, im Gespräch mit Kundin Mechthild Becker aus Oberbillig. TV-Foto: Kim-Björn Becker

Er sieht das Einzelhandelskonzept positiv: Alfred Fettes, Geschäftsführer des Konzer Papiermarkts, im Gespräch mit Kundin Mechthild Becker aus Oberbillig. TV-Foto: Kim-Björn Becker

Konz. Die Einzelhändler in der Konzer Innenstadt begrüßen das neue Einzelhandelskonzept (EHK), das der Stadtrat Mitte Juli verabschiedet hat (siehe Extra).
Seit Anfang Mai liegt aber auch eine Genehmigung für den Bau eines Fachmarktzentrums im Stadtteil Könen vor. Dort sollen in den kommenden Monaten ein Elektronikfachmarkt, ein Lebensmitteldiscounter, ein Textilmarkt, ein Zoofachmarkt und ein Backshop entstehen. Vor diesem Hintergrund kritisieren Einzelhändler aus dem Innenstadtbereich, dass der Stadtrat das EHK zu spät beschlossen hat. Dadurch entfalte es nicht seine volle Wirksamkeit.
"Ein Konzept wie dieses ist gut und wichtig für Konz, aber es kommt etwa zehn Jahre zu spät", sagt Rudolf Oeffling, Geschäftsführer des Optikers Die Brille. Er argumentiert: Hätte die Stadt das EHK früher beschlossen, hätten einige Leerstände rund um den Konzer Marktplatz vermieden werden können. Auch für Angelika Hellwig, Inhaberin der Buchhandlung Kolibri, hätte die Stadt früher tätig werden müssen. "Die Großmärkte in Könen ziehen Publikum an, das nun in der Innenstadt fehlt", sagt sie.
Das bereits genehmigte Fachmarktzentrum in Könen ist auch Ernst Holbach, dem Vorsitzenden des Konzer Stadtmarketing-Vereins, ein Dorn im Auge. "Die Wirkung des Einzelhandelskonzeptes zeigt sich nun erst mit ein paar Jahren Verzögerung, wenn sich neue Händler in Konz ansiedeln wollen." Für die aktuelle Erweiterungsrunde sei das EHK deshalb auch weitgehend wirkungslos.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Trier hat bereits im März dieses Jahres in einer Stellungnahme davor gewarnt, dass die geplante Ansiedlung von neuen Betrieben in Konz-Könen "der grundlegenden Intention des Konzeptes" entgegenwirkt. Eine Stärkung der Innenstadt sei dann, so die IHK, "mittelfristig kaum mehr möglich".
Ein zentraler Kritikpunkt am EHK, der zu einer Verzögerung der Beschlussfassung durch den Stadtrat führte,scheint für die Innenstadthändler kaum relevant zu sein. Die FWG-Stadtratsfraktion hatte kritisiert, dass das EHK möglicherweise die Expansionspläne einzelner Händler gefährde, da diese im Falle einer Vergrößerung ihres Geschäfts nicht mehr frei über dessen Standort entscheiden könnten. Im Laufe der Diskussion stellte sich allerdings heraus, dass der Stadtrat durch einfachen Beschluss Ausnahmegenehmigungen für ansässige Händler ausstellen könne, sofern sich diese Geschäftsleute außerhalb des Innenstadtbereichs neu ansiedeln wollen.
Bislang hat aber kein Händler Expansionspläne kundgetan. "Eine Expansion ist nicht geplant, daher mache ich mir über diesen Punkt auch keine Sorgen", sagt beispielsweise Alfred Fettes, Geschäftsführer des Konzer Papiermarkts.
Hintergrund des Stadtratsbeschlusses ist die zunehmende Zersplitterung der Angebote: Während im Innenstadtbereich um den Marktplatz Ladenflächen brachliegen, ist im Gewerbegebiet Konzerbrück im Stadtteil Könen ein zweites Zentrum entstanden. Nach Ansicht der Stadt wäre es besser, wenn sich die Angebote in der Innenstadt konzentrierten. Das Einzelhandelskonzept ermöglicht es der Stadtverwaltung nun, bei geplanten Neuansiedlungen regulierend einzugreifen. Händler, die sich in Konz ansiedeln wollen, müssen sich um einen Platz in der Innenstadt bemühen. Die exakten Grenzen dieses "Zentralen Versorgungsbereichs", wie es in Verwaltungsunterlagen heißt, werden im EHK definiert. Das gilt allerdings nur dann, wenn das geplante Geschäft größer als 800 Quadratmeter ist und wenn es Artikel anbietet, die vom EHK als "zentrenrelevant" klassifiziert wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Bücher, Haushaltswaren oder Sportartikel. Diese Einschränkungen, die den Innenstadtbereich bevorzugen, gelten aber nur für Neuansiedlungen, die noch nicht genehmigt worden sind. kbb

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