Nationalpark-Versammlung hat 33 Sitze

Kempfeld/Neuhütten · Noch vor den Sommerferien soll die kommunale Nationalpark-Versammlung einberufen werden, das kündigt Dr. Harald Egidi, der Projektbeauftragte des Landes an. Versammlung, Beirat und Bürgerforum garantieren "eine weitgehende Form der Bürgerbeteiligung".

Kempfeld/Neuhütten. 33 Sitze werden in der kommunalen Nationalpark-Versammlung nach einem ausgeklügelten System vergeben. Auf die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und St. Wendel entfallen je zwei Sitze. Bei den Verbandsgemeinden stehen Birkenfeld vier, Herrstein drei, Thalfang und Hermeskeil ebenso wie den saarländischen Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler je zwei Sitze zu. Sechs Plätze sind für Bürger reserviert. Der Freundeskreis hat in seiner jüngsten Mitgliederversammlung bereits acht Kandidaten nominiert. Die Versammlung, die in ihrer ersten Sitzung ihren Vorsitzenden aus der Mitte ihrer Mitglieder wählt und sich selbst eine eigene Geschäftsordnung gibt, hat wichtige Mitentscheidungsrechte. So muss das Nationalparkamt mit ihr das Einvernehmen für den Zehn-Jahres-Plan herstellen. Auch beim Wegeplan redet das 33-köpfige Gremium ein gewichtiges Wort mit.
Dabei geht es darum, die Zahl der Wege und erst recht der Forstautobahnen zugunsten von Pfaden zu reduzieren, erläutert Egidi. Das Konzept für den Wegeplan wird derzeit im Starterteam ausgearbeitet und steht kurz vor dem Abschluss. Aufgabe des Beirats, für den bis zu 20 Mitglieder vorgesehen sind, ist die fachliche Beratung des Nationalparkamtes. Dieses Organ vereint Vertreter von Naturschutz, Landnutzung, Bildung, Erholung, Wirtschaft und Wissenschaft. Der Beirat soll erstmals nach den Sommerferien tagen. Mindestens einmal jährlich soll es ein Bürgerforum geben. Am Montag ist das Landesgesetz zum Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland offiziell in Kraft getreten.
Zweck und Hauptziel ist es danach, "in einem überwiegenden Teil des Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten", heißt es im Paragraf 4. Die Ausweisung als Nationalpark gewährleiste eine von Menschen weitgehend unbeeinflusste natürliche Entwicklung in Teilen des Gebiets, die über einen Zeitraum von 30 Jahren schrittweise auf mindestens 75 Prozent der Gesamtfläche des Nationalparks ausgedehnt werden sollen. kuk

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