Sechs Monate auf Bewährung

Saarburg · Er hat einen Polizisten getreten, geschlagen und beleidigt. Deshalb - und weil es nicht der erste Besuch vor Gericht war - ist ein 27-Jähriger vom Amtsgericht Saarburg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Sechs Monate auf Bewährung
Foto: Cheryl Cadamuro

Saarburg. Der 27-Jährige auf der Anklagebank gibt sich reumütig. Ihm tue das alles Leid, was passiert sei.
Es geht um einen Vorfall im Juli vergangenen Jahres. Der Mann, der bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, soll gegenüber einem Polizisten Widerstand geleistet, ihn bedroht, beleidigt und mit Tritten und Schlägen so verletzt haben, dass dieser vier Wochen dienstunfähig war.
Zu dem Vorfall kam es, als der Saarburger wegen eines Streits mit seiner Freundin die Polizei rief. "Ich habe mich bedroht gefühlt", sagt der Mann. Doch auch seine 22-jährige Freundin, die als Zeugin geladen ist, gibt an, sich wiederum von ihm bedroht gefühlt zu haben. Sie flüchtete zu einer Nachbarin, die ebenfalls die Polizei rief.
Der 44-jährige Polizist schildert als Zeuge, was er vor Ort erlebt hat: Der 27-Jährige habe die Beamten beim Eintreffen beschimpft und ihnen "vehement den Zutritt zur Wohnung verweigert". In einem Gerangel, als es auch darum ging, den Angeklagten daran zu hindern, seine Freundin anzugehen, sei er getreten und geschlagen worden. Die Folge: Schürfwunden und Prellungen, darunter eine langwierigere, inzwischen ausgeheilte Verletzung am Sprunggelenk. Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt 1,42 Promille Alkohol im Blut. Vor dem Streit seien seine Freundin und er auf einer Familienfeier gewesen, er habe Wodka getrunken und könne sich nicht mehr an alles erinnern, erzählt der 27-Jährige.
Für den Dienstausfall des Polizisten zahlt der Mann bereits 3600 Euro ans Land, in monatlichen Raten zu 50 Euro. Nun verurteilte Richter Herbert Schmitz den Vater eines Kindes zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem soll er 40 Sozialstunden leisten - bei der Stadt Saarburg oder bei der Wildtierstation.
Der Staatsanwalt hatte neben der sechsmonatigen Freiheitsstrafe - das Höchstmaß liegt bei zwei Jahren - die Zahlung von 500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen gefordert. Er begründete dies damit, dass der Mann zwar geständig sei, es sich aber schon um einen "mittleren Bereich von Widerstand" handele.
Zudem sei er bereits vor Jahren mehrfach in Erscheinung getreten: Bereits 2004 hatte er sich gegen einen Polizisten gewehrt und diesen ebenfalls bedroht und beschimpft. Außerdem hat er sowohl seine damalige Freundin als auch deren Freundin 2005 heftig bedroht, wurde wegen Unterschlagung und wegen Körperverletzung verurteilt. Der Einschätzung des Staatsanwalts, es brauche hier einfach mal ein Ausrufezeichen, folgte das Gericht.
Der Angeklagte entschuldigt sich am Ende persönlich beim Polizisten. Er beteuert: "Ich habe mein Leben jetzt im Griff." Das Urteil ist rechtskräftig.

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