Landgericht verhandelt über Drogendeals

Trier/Konz · Vor dem Landgericht Trier hat gestern der Prozess gegen einen Pizzabäcker aus Konz begonnen. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er mit sieben Kilogramm Marihuana und Haschisch sowie mit mehr als einem Kilo Amphetamin gehandelt habe. Der Angeklagte hat am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen geschwiegen.

Trier/Konz. Der 36-jährige Pizzabäcker ist angeklagt, weil der Zeuge Karim B. dem Zoll ausführliche Angaben zu angeblichen Drogengeschäften des Angeklagten gemacht hat. In acht Vernehmungen hat Karim B. den 36-Jährigen schwer belastet. Inzwischen ist der Zeuge rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe samt Drogentherapie verurteilt.
Hier setzt der Verteidiger des Angeklagten, Christoph Rühlmann, an. Er ist der Meinung, dass Karim B. ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht habe (s. Extra). Der Zeuge laufe, wenn er aussagt, Gefahr, sich weiter zu belasten. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Mosaiktheorie räume auch rechtskräftig Verurteilten in so einem Fall ein Aussageverweigerungsrecht ein. Die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz sieht in diesem Fall ein solches Risiko nicht und besteht darauf, dass der Zeuge K. aussagt.
Er berichtet, wie er im Sommer 2010 mit dem Angeklagten Drogengeschäfte eingefädelt habe. So sei man beispielsweise gemeinsam nach Rotterdam (Niederlande) gefahren, um größere Mengen Drogen zu beschaffen. Auch hätte der Angeklagte versucht, einen Vier-Kilo-Deal mit einem der Lieferanten hinter seinem Rücken abzuschließen. Beim Kauf von einem Kilogramm Amphetamine hätten beide kooperiert.
"Der Zeuge macht diese Angaben deshalb, weil er sich an dem Angeklagten rächen will. Mein Mandant hatte ein Verhältnis mit seiner Freundin", sagt Rühlmann zu den schweren Vorwürfen. Ein Einwand, den die Zeugin F. abstreitet: "Ich habe den Angeklagten nur ein einziges Mal an der Haustür gesehen", sagt sie vor Gericht. "Eine sexuelle Beziehung habe ich mit dem Angeklagten nicht gehabt."
Eine Aussage, die mit den Schilderungen der beiden nachfolgenden Zeugen nicht übereinstimmt. So erzählt I., dass ihm der Angeklagte erzählt habe, wie beide miteinander geschlafen hätten. Das sei unter den Algeriern der Region nach wie vor Gesprächsstoff. Eine Version, die auch der Zeuge B. bestätigt. Er erzählt auch, dass er einmal mit F. und dem Angeklagten im Auto unterwegs war.
Richterin Schmitz drückt ihre Zweifel so aus: "Bei den Zeugen in diesem Verfahren weiß man nicht, wer der beste ist." Fortgesetzt wird die Verhandlung am 6. Februar.
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Extra

Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen. Nach der Strafprozessordnung haben nur wenige ein Zeugnisverweigerungsrecht, so etwa Rechtsanwälte und Priester. Für Menschen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, gilt der Grundsatz, dass sich vor der Justiz niemand selbst belasten muss. Dieses Prinzip gilt zunächst bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Zeugen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Verurteilte keine Aussage machen müssen, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich dadurch einer erneuten strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würden (Mosaiktheorie). Das ist etwa dann der Fall, wenn Zeugen wegen des Weiterverkaufs von Drogen verurteilt wurden, und es im späteren Verfahren um die Frage geht, wo sie die Drogen bezogen haben. itz

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