Amtsgericht Mayen verurteilt Drogenhändler

Mayen. (red) Einen 28-jährigen Konsumenten von Marihuana aus Vallendar hat das Amtsgericht Mayen wegen Besitzes und Handels mit der Droge zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Als Auflage bekam der Angeklagte vom Gericht sechs Drogenüberprüfungen verpasst, mittels derer er in Abständen von zwei Monaten nachweisen muss, drogenfrei zu sein. Der Staatsanwalt warf dem jungen Mann den Besitz von mehr als 35 Gramm Marihuana vor. Dazu lastete der Staatsanwalt dem Angeklagten an, dass er sich im Januar in Polch zur Finanzierung des Eigenkonsums eine Einnahmequelle habe sichern wollen, indem er mit den Drogen handelte. Der einschlägig vorbestrafte 28-Jährige war geständig.

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