Bund der Steuerzahler kritisiert Ulf Hangert

Bernkastel-Kues · Ein Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter, den die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues führt, ruft den Bund der Steuerzahler auf den Plan. Sie würde Steuergelder verschwenden, weil sei einen externen Anwalt beauftragt habe. Bürgermeister Ulf Hangert nimmt zu den Vorwürfen Stellung.

Bernkastel-Kues. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues klagt derzeit gegen einen ehemaligen Mitarbeiter. Ihm wird vorgeworfen, Geld veruntreut zu haben. Dabei geht es einerseits um die Kündigung des Mitarbeiters seitens der Verbandsgemeinde (VG), andererseits um die Veruntreuung von Geld. Der Mitarbeiter wiederum klagt gegen seine Kündigung. Insgesamt geht es um einen Streitwert von 184 000 Euro. Die VG Bernkastel-Kues hatte ein Anwaltsbüro beauftragt. Das kritisiert René Quante vom Bund der Steuerzahler. Er hat deshalb ein Schreiben an den Bürgermeister der VG Bernkastel-Kues, Ulf Hangert, geschickt. Darin fragt er unter anderem, warum die VG keinen kostenlosen Anwalt vom Kommunalen Arbeitgeberverband beauftragt habe. Außerdem fragt Quante, warum kein Vertreter der VG zum Prozess um die Schadensersatzforderung gekommen sei. Auf der Sitzung des Arbeitsgerichts Trier, die am 19. Februar stattfand, erschien nämlich laut Protokoll kein Vertreter der Anklage.
Ulf Hangert bestätigt auf TV-Nachfrage, dass er das Schreiben von Quante erhalten habe und versichert: "Wir agieren so, wie es die Sache erforderlich macht. Das tun wir auch mit verantwortungsvollem Blick auf die Finanzen." Dass in diesem Fall, in dem mehrere Klagen parallel laufen, kein Anwalt des kommunalen Arbeitgeberverbandes beauftragt worden sei, begründet Hangert so: "Man kann diese Vielzahl von Klagen, die von der Gegenseite gelaufen sind, nicht auseinanderdividieren".
Ein Anwalt des kommunalen Arbeitgeberverbandes hätte lediglich die arbeitsrechtlichen Themen bearbeiten können. "Die Beauftragung des externen Anwalts geschah im Übrigen in Absprache mit dem kommunalen Arbeitgeberverband," sagt Hangert.
Dass beim Gerichtstermin am 19. Februar kein Vertreter der VG erschienen sei, habe Gründe, die aus verfahrensrechtlichen Fragen noch nicht genannt werden dürften. Es seien dadurch jedoch keine Mehrkosten entstanden. Zudem, so Hangert, seien bisher alle Urteile zugunsten der VG entschieden worden.

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