Deichweg in Kesten ist nur für Kontrollgänge vorgesehen

Kesten · Die Ortsgemeinde Kesten wünscht sich für den Hochwasserschutzdamm eine zusätzliche Treppe. Sicherheitsvorschriften räumen dem Ansinnen jedoch geringe Chancen ein.

 Der Hochwasserschutzdamm Kesten ist zwar begehbar, für Spaziergänger aber gesperrt. TV-Foto: Ursula Schmieder

Der Hochwasserschutzdamm Kesten ist zwar begehbar, für Spaziergänger aber gesperrt. TV-Foto: Ursula Schmieder

Kesten. Die Bürger von Kesten sind froh mit ihrem Damm, der sie effektiv vor Hochwasser schützt. Seit seiner Fertigstellung 2010 hat sich das Bauwerk schon mehrfach bewährt, so dass die Kestener auch in kritischen Zeiten ruhig schlafen können.
Einen Wunsch gibt es aber dennoch im Dorf. Der Ortsgemeinderat hätte gerne eine zusätzliche Treppe. Da das Moselufer auch als Hubschrauberlandeplatz dient, könnten Rettungskräfte dann schneller zu den jeweiligen Einsatzorten jenseits des Damms gelangen.
Nach einem konkreten Fall im Januar hat der Rat sich kürzlich eingehend mit dem Thema befasst. Die Helfer hätten die Bahre über die Mauer heben müssen, erklärt Ortsbürgermeister Michael Beer. Von der rund 500 Meter langen Dammmauer führt etwa in der Mitte eine Treppe zum Moselufer, nicht aber zur Straße und in den Ort hinein. Die Ratsmitglieder sind sich zwar bewusst, dass die Pläne für den Dammbau aus Sicherheitsgründen keine weiteren Treppen vorsahen. Doch im Interesse möglichst kurzer Wege bei künftigen Einsätzen halten sie eine zusätzliche Treppe dennoch für sinnvoll. Zumal vom Ort aus mehrere Gassen zur Ortsumgehung, der K 134, führen.
Karl-Heinz Ginsbach vom Bauherrn Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hält eine zusätzliche Treppe zur Straße hin jedoch für zu gefährlich. Sie würde unmittelbar an der viel befahrenen, und daher auch mit Leitplanken abgesicherten, Kreisstraße enden. Dass Risiko, dass jemand zu Schaden kommen könnte, wäre einfach zu groß. Außerdem gebe es ja einen zentralen Durchgang vom Ort aus zum Moselvorland sowie rollstuhlgerechte Zugänge zur Mosel.
Hubschrauber könnten zudem auch am Ortsrand landen. Dann wäre auch kein Überqueren der Kreisstraße erforderlich. Schließlich sei es ja verboten, die Dammanlage zu betreten, verweist er auf die entsprechende Beschilderung: "Der Damm ist keine Flaniermeile." Er sei ein technisches Bauwerk mit einem "Deichverteidigungsweg".
Dieser diene dazu, im Hochwasserfall kontrollieren zu können, ob der Damm in Ordnung sei. "Wir müssen für Verkehrssicherheit sorgen", sagt Ginsbach. urs

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