Freispruch in Prozess um Missbrauch
Trier · Das Landgericht Trier hat einen 65-Jährigen Hunsrücker freigesprochen. Eine Urteilsbegründung liegt bisher nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie sexuelle Nötigung vorgeworfen.
(har) Laut SWR kamen die Richter zu diesem Urteil, da sich eine Zeugin in den Vernehmungen widersprüchlich geäußert habe. Die Schuld des Mannes hätte deshalb nicht zweifelsfrei bewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie sexuelle Nötigung vorgeworfen. Der Mann soll in den Jahren 2009 und 2010 laut Anklage über Monate hinweg ein zwölf und ein 13 Jahre altes Mädchen mit Hilfe von Kaninchen in sein Anwesen gelockt und anschließend an den Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die Richter ordneten an, dass der Angeklagte für die vorläufige Festnahme und die anschließend erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung erhält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.