Gericht verlängert Haft für Drogenhändler

Bernkastel-Kues · Das Amtsgericht Bernkastel-Kues hat einen 40-Jährigen von der Mosel wegen gewerbsmäßigen Handels mit Drogen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts mit Marihuana und Amphetaminen gehandelt. Verurteilt war er bereits wegen des Verkaufs von Kokain.

Bernkastel-Kues. "Nicht furchtbar lange her, dass wir uns gesehen haben." Mit diesen Worten begrüßt Richter Oliver Emmer den Angeklagten, dessen Handschellen erst im Gerichtssaal abgenommen werden. Vor drei Monaten hat sich der 40-jährige Moselaner zuletzt in einem Prozess wegen Drogenhandels verantworten müssen.
Zuvor ist er schon ein Dutzend Mal verurteilt worden. Doch erstmals wanderte er vergangenes Jahr ins Gefängnis. Er bekam zwei Jahre und drei Monate wegen Kokainhandels und 29-maligen Fahrens ohne Führerschein. Der kräftige Mann mit fast komplett kahl geschorenem Kopf, dicken Ohrringen und tätowierten Armen hatte Stoff an den Falschen verkauft - einen V-Mann der Polizei. Nach dem vergangenen Prozess gingen die Ermittlungen weiter. Das Ergebnis ist eine neue Verhandlung. Diesmal sagen zwei weitere Zeugen aus, dass der 40-Jährige ihnen 2011 Drogen verkauft habe. Die Verfahren gegen die Zeugen wurden eingestellt.
Drogen zur Bank geliefert


Der eine Zeuge ist Bankkaufmann. Der Moselaner habe ihm einmal das "Gras" zur Bank gebracht, sagt er und ergänzt: "Wie sieht das aus?" Auch deshalb habe er den Drogenkauf, für den er jeweils 20 Euro gezahlt habe, nach etwa drei Mal eingestellt.
Erst nach langem Bohren von Richter Oliver Emmer gibt der Banker, der seit vielen Jahren den Freundeskreis mit dem Angeklagten teilt, zu, auch Amphetamine, also Substanzen mit stimulierender Wirkung, bei dem Angeklagten gesehen zu haben - so wie er es bei der Vernehmung bei der Polizei beschrieben hat.
In diesem Punkt widersprechen sich der Zeuge und der Angeklagte. Letzterer will kein Amphetamin verkauft haben. Auch sagt er, er habe den Stoff in einer Nische seines Sessels gefunden, wo es ein Bekannter verloren habe. Der Zeuge hingegen bestätigt - wiederum nach langem Bohren - dass sein Bekannter wohl zum Einkauf in Holland unterwegs gewesen sei. Die zweite Zeugin, eine junge Hausfrau und Mutter, die sehr gepflegt aussieht, sagt aus, sie habe Marihuana und das Amphetamin Pep bei dem Dealer gekauft. Sie habe gewusst, dass er immer was da gehabt habe. Sechs Mal habe sie für etwa 100 Euro bei ihm eingekauft. Ein Polizeibeamter, der ebenfalls vor Gericht vernommen wird, bestätigt, dass auch andere Zeugen ausgesagt haben, der Angeklagte habe immer Stoff da gehabt. Um welche Mengen es ging, bleibt unklar.
Dem Gericht reichen die Aussagen. Es verurteilt den Angeklagten wegen des erneuten gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten und bleibt damit drei Jahre unter der Forderung der Staatsanwältin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Drogenverkauf soll der 40-Jährige seinen aufwendigen Lebensstil finanziert haben. Der gelernte Schornsteinfeger, der seit Jahren krankgeschrieben ist, von Hartz IV gelebt und 50 000 Euro Schulden hat, hat einen Mercedes gefahren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort