Gesundheitsamt beantwortet Fragen zum Thema Masern

Bernkastel-Wittlich · Seit Herbst 2014 sind in Berlin mehr als 570 Personen an Masern erkrankt, ein Kleinkind ist sogar gestorben. Masern sind keine harmlose Erkrankung, sondern eine gefährliche Infektionskrankheit.

Bernkastel-Wittlich. Der Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung klärt über die wichtigsten Fragen auf:
Wie kann man einer Erkrankung an Masern vorbeugen?
Alle Kinder sollten zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat die Erstimpfung erhalten, die zweite Masernimpfung sollte frühestens vier Wochen danach folgen. Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die nie, beziehungsweise nur einmal gegen Masern geimpft wurden, sollten eine Masernimpfung erhalten. Alle Beschäftigten, die im Gesundheitswesen, bei der Betreuung von Immungeschwächten oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, sollten geimpft werden.
Wie werden Masern übertragen?
Masern sind hochansteckend und werden in direktem Kontakt durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen übertragen, die zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen oder durch infektiöse Sekrete aus Nase oder Rachen. Das Masernvirus führt bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion und löst bei fast allen ungeschützten Personen Krankheitszeichen aus.
Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?
Nach der Ansteckung vergehen acht bis zehn Tage bis zum Auftreten erster Krankheitszeichen, beziehungsweise 14 Tage bis zum Auftreten des Hautausschlags.
Wie lange ist man ansteckend?
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits fünf Tage vor Auftreten des Ausschlags und hält bis vier Tage danach an.
Mit welchen Krankheitszeichen ist zu rechnen?
Masern beginnen mit Fieber, Augen-Bindehautentzündung (rote Augen), Schnupfen und/oder Husten. Nach einigen Tagen tritt fleckförmiger roter Ausschlag auf.
Welche Komplikationen können auftreten?
Die Masern-Virus-Infektion führt zu einer Immunschwäche mit einer Dauer von etwa sechs Wochen. Die Folgen können bakterielle Infektionen wie beispielsweise eine Lungenentzündung sein. Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die akute Gehirnentzündung (1 Fall auf 1000 Erkrankte), die tödlich oder mit Folgeschäden, zum Beispiel geistiger Behinderung, enden kann.
Wie werden Masern behandelt?
Erkrankte Personen sollten in der akuten Krankheitsphase Bettruhe einhalten. Eine ursächlich wirkende Behandlung gibt es nicht. Die Therapie erfolgt symptomatisch und ist abhängig von den Krankheitszeichen.
Wann darf eine erkrankte Person wieder in den Kindergarten oder in die Schule?

Eine Wiederzulassung zum Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ist erst nach Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens fünf Tage nach Auftreten des Hautausschlages möglich. Ein schriftliches Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich. red
Weitere Fragen beantwortet das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter der Telefonnummer 06571/14-2434 oder -2451.

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