Hafenprojekt Marina: Gericht kippt Beschluss

Briedel/Zell · Planfeststellungsbeschluss weist Mängel auf. Bund für Umwelt und Naturschutz und Winzer haben geklagt.

Briedel/Zell (sim/red) Schlechte Nachricht für das Hafenprojekt Marina Weingarten in Briedel/Zell: Das Verwaltungsgericht Koblenz bewertet den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord "als bereits formell rechtswidrig".
Nach Ansicht der Richter hat die SGD Nord ihre Entscheidungskompetenz überschritten. Der Beschluss beziehe sich nämlich nicht nur auf das Hafenbecken und dessen Ufer, sondern auch auf eine Hafenpromenade, eine Liegewiese und Parkplätze, die von Besuchern eines im Hinterland geplanten Ferienparks genutzt werden sollen. Diese fielen aber klar in die Planungshoheit der Kommunen. Schon deshalb gaben die Richter zwei Klagen gegen den besagten Beschluss statt. Sie verweisen jedoch auch auf weitere Planungsdefizite.
Der SGD Nord fehlt es in Teilen "an der erforderlichen Ermächtigung zur Planfeststellung", heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. "Die Grenze der Befugnisse endet am Gewässerstreifen", hatte der Vorsitzende Richter Klaus Meier schon in einer mündlichen Verhandlung in Koblenz am 18. Mai betont. Hafenpromenade, Liegewiese und Parkplatz dürfen aus Sicht der Richter nicht vom Planfeststellungsbeschluss miterfasst werden. Das beschränke die Planungshoheit der Gemeinde "in nicht gerechtfertigter Weise".
Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2016 hatten der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie mehrere Winzer und Landwirte geklagt, die Flächen im Plangebiet bewirtschaften. Die Richter listen weitere Mängel auf:
1. Die SGD hat die Verkehrserschließung des Hafengeländes weder geprüft, noch habe sie das Ergebnis dieser Prüfung gewürdigt. Die Erschließung soll zwar über den Bebauungsplan geregelt werden. Er besitzt jedoch noch keine Rechtskraft, da die beteiligten Kommunen, Briedel und Zell, bis zur Genehmigung des Hafens warten wollten.
2. Bedenken hat das Gericht auch wegen des sogenannten Verschlechterungsverbots. Für die SGD Nord bringt der Hafenbau nur marginale Veränderungen des ökologischen Zustandes der Mosel mit sich. Also kann man diese im eigenen Haus prüfen und benötigt kein weiteres Fachgutachten. Dies sieht das Gericht anders.
3. Für unzulässig halten die Richter auch, dass Wirtschaftswege in flurbereinigten Flächen überplant wurden.

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