Korrektur

Falsche Information: In unserem Artikel "Großlittgen setzt auf Sonnenenergie" vom 4. April hieß es, dass zum Zeitpunkt des Baus der Photovoltaikanlage in Großlittgen noch nicht die Rede davon war, dass die Gemeinde die Anlage einmal kaufen würde. Das ist falsch.

Sie wollte sie von Beginn an erwerben. Dennoch musste der Bau der Anlage nicht ausgeschrieben werden. Denn Fakt ist, dass zunächst ein Pachtvertrag für die Anlage abgeschlossen wurde - und dieser ist eben nicht ausschreibungspflichtig, wie Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung, erklärt. Dass dieser Vertrag die Option auf einen Kauf der Anlage enthielt, sei nicht entscheidend. Das habe sowohl die Kommunalaufsicht als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geprüft. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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