Legionellen: Untersuchungspflicht für Warmwasser
Wittlich · Eine Änderung der Trinkwasserverordnung bringt neue Pflichten für Inhaber von Trinkwasserinstallationen mit Warmwassererwärmung. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Zum Schutz der Gesundheit wurden durch Änderungen der Trinkwasserverordnung verpflichtende Legionellen-Untersuchungen für Warmwasserinstallationen eingeführt, sofern Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird. Von dieser neuen Untersuchungspflicht sind zum Beispiel Hotel- und Pensionsbetriebe, Mietshäuser ab drei Mietparteien oder Schwimmbäder betroffen, die Warmwasser für Dritte zur Verfügung stellen. red
Rückfragen an Jörg Fewinger vom Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung, Telefon 06571/14-2457, E-Mail: Joerg.Fewinger@Bernkastel-Wittlich.de