Justiz Prozess in Wittlich - 28-jähriger Eifeler filmt Sex mit 14-Jähriger

Wittlich · In einem Prozess wegen kinderpornografischer Straftaten hat der Richter versucht, die Motivation des Angeklagten hinter den Taten zu ergründen.

 Ein Eifeler musste sich in Wittlich wegen des Besitzes kinderpornografischer Videos verantworten.

Ein Eifeler musste sich in Wittlich wegen des Besitzes kinderpornografischer Videos verantworten.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Mit einem umfangreichen Geständnis in einem Prozess hat ein 28-jähriger Mann aus der VG Wittlich-Land einer 14-Jährigen aus der Eifel ihre  Aussage auf der Zeugenbank in der Öffentlichkeit erspart. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte den Eifeler wegen mehrerer Vergehen in Verbindung mit Kinder- und Jugendpornografie angeklagt, die er in den Jahren 2015 bis 2016 begangen hat. Das Amtsgericht Wittlich verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesprochen wurde.

Anklage Zu den Anklagepunkten gehörten unter anderem Videoaufnahmen, die der Mann mit seinem Handy gemacht hat, während er mit einem 14-jährigen Mädchen aus der Eifel Geschlechtsverkehr hatte. Trotz des Altersunterschieds ist Sex zwischen einer 14-Jährigen und einem 28-Jährigen keine Straftat, insofern er einvernehmlich und ohne Zahlung von Geld geschieht. Allein die Filmaufnahme einer Minderjährigen beim Sex ist verboten, zumal diese auch ohne das Wissen und Einverständnis des Mädchens gemacht wurde.  Damit verletzte der 28-Jährige den höchstpersönlichen Lebensbereich der 14-Jährigen. Er soll den Film heimlich  mit seinem Handy aufgenommen haben.

Außerdem wurde der Eifeler angeklagt, im Besitz von 240 Bild- und Videoaufnahmen mit kinderpornografischen Inhalten zu sein. Darüber hinaus hat er versucht, Kontakt zu 13-jährigen Mädchen aufzunehmen,  die er aufforderte, ihm Nackt- und Dessousfotos zuzuschicken, in einem Fall gegen Bezahlung von 300 Euro.


Der Prozess
Richter Josef Thul hatte darauf verzichtet, Zeugen zum Prozess zu laden. Dazu bestand kein Grund, denn der Beschuldigte räumte alle Anklagepunkte ein. So konzentrierte sich die Verhandlung auf die Frage, welche Motivation hinter den Handlungen des 28-Jährigen steckt. Fragen, denen sich der 28-jährige Eifeler vor Gericht stellen musste: Wie kommt man auf die Idee, den Geschlechtsverkehr mit einer 14-Jährigen ohne deren Wissen zu filmen? Wie kommt man darauf, Bilder eines erigierten Glieds an eine 15-Jährige zu schicken? Was ist es ihm Wert, ein Bikinibild von einer 13-Jährigen zu bekommen? Eine Frage stellte Richter Thul dem Mann mehrfach: „Warum sind Sie hinter den Kindern her? Was geht in Ihnen vor?“

Dummheit, Langeweile, die Suche nach Aufmerksamkeit und Zuwendung – die kurzen Bemerkungen des Angeklagten zu den Ausführungen des Richters stellen diesen nicht zufrieden. „An Langeweile glaube ich nicht. Da muss man Begierde haben“, sagt der Richter. Die kinderpornografischen Bilder, laut dem Richter Fotos mit vier- bis siebenjährigen Kindern in eindeutigen Posen, seien aus einem Internet-Netzwerk gekommen, in denen ganze Ordner hin und her getauscht würden, sagt der Angeklagte. Die er sich aber nicht angeschaut habe, sagt er. „Bin ich gefährlich? Das ist die Frage, die Sie an sich selbst richten sollten“, appellierte Richter Thul an den Angeklagten.

Die anschließenden Fragen seines Anwalts brachten weitere Details ans Licht. Bis zu acht Stunden täglich habe er vor dem Rechner verbracht, neben der Arbeit, gibt der Angeklagte unter Tränen zu. Eine stabile Beziehung, der Rückhalt seiner Verlobten und die Versuche, eine Therapie zu beginnen, rücken den Beschuldigten in ein günstigeres Licht.

Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht wertet diese Fakten des „ordentlich wirkenden jungen Mannes“ ebenso wie das Geständnis in seinem Plädoyer positiv. Jedoch seien diese Taten nicht zu verharmlosen. Denn auf der anderen Seite habe der Angeklagte nicht von Kindern lassen können. Kinder und Jugendliche müssten geschützt werden. Zwar sei der Angeklagte bereits wegen ähnlich gelagerter Straftaten verurteilt. Die heute verhandelnden Taten seien aber vorher begangen worden und er deshalb nicht als vorbestraft zu betrachten.

Rechtsanwalt Andreas Ammer redete seinem Mandanten ebenfalls ins Gewissen. „Er muss einsehen, dass er Verantwortung übernehmen muss.“ Die Verhandlung müsse für ihn ein klares Signal sein: „Jetzt ist Feierabend.“

Das Urteil: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Freiheitstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts. Zusätzlich wurden die elektronischen Speichermedien des 28-Jährigen eingezogen, auf denen die Bilder zu finden waren und dem Angeklagten eine Therapie auferlegt. „Es geht um den Schutz von Kindern und Menschen, die in ihrer Entwicklung noch offen sind“, sagte Richter Thul in der Urteilsbegründung. Mit diesen Straftaten, die „krass daneben“ gewesen seien, habe der Angeklagte das Ende der Fahnenstange erreicht. „Noch so ein Vorfall, und Sie werden auf der Straße verhaftet und kommen mit Handschellen in den Gerichtssaal.“

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