Schädlinge mit dem Hubschrauber bekämpfen

Trier · Wie die für die Region zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mitteilt, ist seit 2012 die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nur noch mit einer Genehmigung der ADD möglich. Zur Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Weinbau mit Pflanzenschutzmitteln wird seit Jahren die Hubschrauberspritzung als Instrument eingesetzt.

Bei der bis August andauernden Hubschrauberspritzsaison sei laut der Behörde darauf zu achten sei, dass nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die darüber hinaus vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen worden sind. red

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