Unruhestifter muss auf Urteil warten

Heinzerath/Trier · Im Prozess um den Unruhestifter von Heinzerath, dem gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung vorgeworfen werden, ist gestern kein Urteil gefallen. Das Gericht hat psychiatrische Tests zur Frage der Rückfallgefahr gefordert.

Heinzerath/Trier. Es geht um folgenschwere Entscheidungen im Fall des Heinzerathers, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung vor Gericht verantworten muss. Ist der Mann schuldunfähig wegen einer seelischen Störung? Muss er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden?
Gerade weil von dem Urteil so viel abhängt, ist der Fall bei der Großen Strafkammer des Landgerichts angesiedelt. Sie ist ansonsten für schwere Kriminalität zuständig. Die Große Strafkammer besteht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Des Weiteren verfolgt Dr. Anette Korte, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, die Verhandlung. Sie hat den Angeklagten im Vorfeld zwei Mal ausführlich befragt. Am dritten Verhandlungstag - nachdem der Angeklagte und eine Reihe von Zeugen gehört wurden (der TV berichtete) - stellt sie ihr Gutachten vor.Alkohol verstärkt Problem


Sie kommt zu dem Schluss, dass der Heinzerather, der in seinem Heimatort immer wieder Leute beschimpft und angegriffen hat, an einer schweren psychischen Störung mit starker sozialer Beeinträchtigung leidet. Es gehöre zur Krankheit, dass er ständig gereizt sei, Alkohol trinke, um sich zu beruhigen und damit die Stimmungslage noch verstärke. Im Prozess hatten Zeugen Zwischenfälle beschrieben, bei denen der Angeklagte sie angegangen habe - mit Alkohol im Blut. Einmal wurden 1,4 Promille gemessen.
Korte führt weiter aus, dass der 45-Jährige, der zurzeit in einer psychiatrischen Klinik in U-Haft sitzt, eine Art Wahn entwickelt habe: Die Menschen in seinem Umfeld wollten ihm vorschreiben, wie er zu leben habe. 2004 wurde der Heinzerather erstmals in die Psychiatrie in Wittlich eingewiesen. Sein Zustand habe sich 2010, als der gelernte Schreiner arbeitslos wurde und keine Tagesstruktur mehr hatte, verschlechtert, sagt Korte. Sie bescheinigt dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit - er könne sein Verhalten nur eingeschränkt steuern, keinerlei Krankheitseinsicht und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.Gefährlich für Allgemeinheit?


An diesem Punkt hakt der Vorsitzende Richter Armin Hardt nach. Ob sie Letzteres mit Tests untersucht habe? "Nein", sagt Korte, sie habe keine Zweifel gehabt. Nach einer Beratung des Gerichts sagt Hardt: "Wir brauchen eine Bestimmung des konkreten Rückfallrisikos und der Gefahrensituation mit Hilfe wissenschaftlicher Tests." Hintergrund: Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt laut Gesetz nur dann, wenn erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und ein Angeklagter deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Das ergänzende Gutachten soll die Ärztin am 22. August vortragen."Ein netter Mensch"


Für den Angeklagten spricht laut Korte, dass er ein netter Mensch ist, der es gut meine und intellektuell gut ausgestattet sei. Und was sagt die Ärztin zur Ursache der psychischen Erkrankung? Drogen könnten ein möglicher Auslöser sein. Die Wissenschaft streite jedoch darüber, ob Drogen solche Krankheiten verursachten oder ob eine Veranlagung dafür durch Drogen zum Vorschein käme. Der Angeklagte hatte angegeben, eine Zeit lang Haschisch und Amphetamine sowie gelegentlich Kokain konsumiert zu haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort