Vorsorglich ausgebremst

MONZELFELD. Trotz des Verständnisses für jugendliche Radsportler hat die Gemeinde Monzelfeld den Abbau eines ohne Genehmigung errichteten Trickfahrrad-Parcours angeordnet. Der Wiederaufbau muss bis zur Klärung der Haftungsfrage warten.

Mit der Anlage an sich hat eigentlich niemand ein echtes Problem. Dennoch muss der über Jahre im Monzelfelder Wald entstandene Trickfahrrad-Parcours abgebaut werden. Zumindest bis die Frage des Versicherungsschutzes abschließend geklärt ist. Abgesehen davon scheint es dem Parcours nämlich an nichts zu fehlen. Sattelfeste Radler können in der Hanglage nicht nur querfeldein zwischen Bäumen Slalom fahren, sondern auch über Holzstege und Rampen Abhänge hinunter preschen. Bei Fans dieser relativ neuen Trendsportart hat sich das Areal daher längst einen Namen gemacht. Doch während Trickradler aus dem gesamten Bundesgebiet im Monzelfelder Wald radeln, ist den meisten Bürgern die Existenz der Anlage verborgen geblieben. Selbst Ortsbürgermeister Martin Klassen war überrascht, als er davon erfuhr. Denn sämtliche Aufbauten wurden ohne Genehmigung errichtet. Allerdings hatte Revierförster Filip van Even grünes Licht gegeben. Er sehe da nach wie vor keine Gefahr für den Wald, versichert er den Mitgliedern des Gemeinderates. Die Anfänge vor etwa vier Jahren seien zudem bescheiden gewesen. "Das ging los mit so ein paar Hügelchen", erinnert er sich an die erste Nachfrage von Parcours-Initiator Stefan Stein. Später habe dieser gefragt, ob er nicht noch eine Kurve anlegen könnte, und irgendwann sei dann der erste Aufbau da gewesen. "Das ist mein Verschulden", betont Even. Er habe einfach angenommen, dass die daraufhin aufgestellten Schilder "Betreten auf eigene Gefahr" ausreichen würden. Dass dem nicht so ist, hat die Gemeinde zwischenzeitlich schriftlich vorliegen. Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes sei dies "rechtlich problematisch", sagt Klassen. Die "Unversehrtheit anderer Waldbesucher" müsse gewährleistet sein. Da die Gemeinde Waldeigentümer ist, liegt die Verkehrsicherungspflicht bei ihr und damit folglich auch das Haftungsrisiko. Eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und einem Dritten, wie einem Radsportverein, ist zwar möglich, wie auch die Trierer ADD mitteilte. Doch bis es eine solche gibt, geht die Gemeinde auf Nummer sicher. Dabei hat der Rat grundsätzlich Verständnis für die radbegeisterte Jugend, die sehr viel Eigenleistung und auch Geld in die Anlage gesteckt hat. Ihrer Ansicht nach ist es zu begrüßen, wenn sich Jugendliche sportlich - und wie hier auch handwerklich - betätigen, statt irgendwo rumzuhängen und Alkohol zu konsumieren. Trickradler Stein kann die Abbau-Anweisung, über die ihn Klassen vorab informierte, nachvollziehen. Schließlich will auch er nicht, dass jemand durch die Anlage zu Schaden kommt. Insgeheim hatte er zwar gehofft, das zur Sitzung erschienene Bernkasteler Jugendparlament könnte die Entscheidung noch abwenden. Doch Klassen hatte lediglich ihm und Förster Even Rederecht erteilt. Schade sei halt nur, sagt Stein, dass die Anlage weichen muss, obwohl sie vielleicht in wenigen Wochen wieder aufgebaut werden darf. Bis auf eine Ausnahme habe es zudem nie eine Beschwerde gegeben. Auch nicht von Seiten der Jagdpächter, die sich das Gelände vorab angeschaut hatten.

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