"Widerspricht jeglicher Lebenserfahrung"

REIL. Der Rechtsstreit zwischen dem Reiler Winzer Peter Börker und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist vorerst beendet. Die Kreisverwaltung hatte Börker beschuldigt, er sei mit seinem am Schlepper angehängten Planwagen unerlaubt auf der B 53 bei Zeltingen unterwegs gewesen. Die Verwaltung forderte von ihm ein Bußgeld in Höhe von 275,60 Euro. Das Amtsgericht entschied nun: Börker muss nur 50 Euro zahlen. Aber auch diese Strafe ist umstritten.

Die Unterlagen füllen inzwischen zwei Aktenordner. Dort hat Peter Börker alles fein säuberlich abgeheftet, was in seinem "Fall" an Papier zusammengekommen ist: Bußgeldbescheide, Briefwechsel mit der Kreisverwaltung und seinem Anwalt, Gesetzestexte und Verordnungen, die Schreiben mehrerer Verbandsgemeindeverwaltungen, Zulässigkeitsbescheinigungen, TÜV-Gutachten und, und, und. Der TV berichtete bereits dreimal über den Fall Börker. Neuester Stand: Der Rechtsstreit landete vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Dieses verurteilte den Winzer zu einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Begründung: Der Betroffene sei schuldig des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs als Halter, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. Im übrigen werde der Betroffene freigesprochen. Im Klartext: Börker sei mit seinem Gefährt entgegen der Vorschrift auf einer Bundesstraße unterwegs gewesen. Dass Börker mit dem Planwagen gewerbsmäßig unterwegs war, wie ihm dies die Kreisverwaltung unterstellt hatte, konnte das Gericht nicht erkennen. Der zuständige Beamte der Kreisverwaltung, der an einem Sonntag im Januar dieses Jahres die aus seiner Sicht verbotene Fahrt Börkers in Höhe des Zeltinger Kreisels beobachtet und das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet hatte, hatte seinerzeit im Bußgeldbescheid geschrieben: "Der Planwagen hat einen Fahrzeugwert von rund 30 000 Euro... Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass bei dieser Vorausleistung und dem zu betreibenden Aufwand die Fahrten nicht gewerbsmäßig und nicht unentgeltlich durchgeführt werden." Das Gericht ging auf diese Unterstellung erst gar nicht ein. Börker jedenfalls wird auch in diesem Herbst wieder Fahrten mit dem Planwagen für Gäste und Weinkunden anbieten. Er wolle nach dem ganzen Hick-Hack nun aber Bundesstraßen meiden, sagte er dem TV. Die Rechtslage ist aus Sicht der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz klar: Hermann Aumann, bei der Kammer zuständig unter anderem für Verkehrs- und Zulassungsfragen, gegenüber dem TV: "Weinbergsrundfahrten dienen dazu, Kunden von Weinbaubetrieben den praktischen Anbau von Reben in der Gemarkung zu zeigen und damit gleichzeitig die eigene Ware besser zu verkaufen. Damit das alles rechtlich einwandfrei ist, hat das Bundesverkehrsministerium ein besonderes Merkblatt herausgegeben. Daran hat sich Herr Börker gehalten. Er hat meines Wissen keine gewerbliche Personenbeförderung durchgeführt."Börker: Nase voll von bürgerfeindlichen Behörden

Aumann geht ferner auf den vom Gericht geahndeten Verstoß gegen die Verordnungen ein. "Natürlich muss Herr Börker wie jeder andere Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrszulassungsverordnung und die Straßenverkehrsordnung einhalten. Dass er eine besondere Genehmigung zur Nutzung klassifizierter Straßen benötigt, steht meines Wissens nirgendwo." Aumann verweist ferner auf das Mainzer Verkehrsministerium. Dieses habe in seinen Schreiben zum "Fall Börker" keine diesbezügliche Fundstelle angegeben. Hermann Aumann sieht gute Chancen, dass Börker, sollte er in Berufung gehen, gänzlich freigesprochen wird. Doch Peter Börker hat nach eigenem Bekunden die Nase voll von "bürgerfeindlichen" Behörden. Börker: "Ich habe keine Lust mehr."

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