Wildpinklern geht es an den Kragen

Wittlich · Wittlich (red) An Weiberdonnerstag gab es in den vergangenen Jahren in der Stadt Wittlich immer wieder sogenannte Wildpinkler, die in den öffentlichen Straßen ihre Notdurft verrichteten. Die Verwaltung weist daufhin, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

Für die Verrichtung der Notdurft werden von der Stadt Wittlich an Weiberdonnerstag auf dem Parkplatz in der Karrstraße ausreichend Mobiltoiletten sowie ein sogenanntes Freiluft-Urinal zur Verfügung gestellt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Toiletten in Gastronomiebetrieben und öffentlichen Einrichtungen zu nutzen, die bei der Aktion "nette Toilette" mitmachen.
Wildpinkeln verstößt gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt und kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt wird gegen Wildpinkler ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Die Gefahrenabwehrverordnung kann im Internet auf der Website der Stadt ( <%LINK auto="true" href="http://www.wittlich.de" text="www.wittlich.de" class="more"%> ) eingesehen werden.

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