Windkraft: Land soll nachbessern

Morbach · Im Landesentwicklungsprogramm IV ist ein Strickfehler. Das sagt die Morbacher Verwaltung. Demnach seien dieser alternativen Energie in Zukunft engere Grenzen gesetzt.

Morbach "Wir haben den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV sehr intensiv geprüft. Wir kritisieren schon seit Jahren, dass in Rheinland-Pfalz eine überregionale Planung von Windkraftanlagen nicht umgesetzt wird. Das führt zu Wildwuchs," sagt Andreas Hackethal, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Morbach in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Morbach. Die Planung der Anlagen werde auf die unterste kommunale Ebene geschoben, was zur Folge hat, dass "auf jedem Maulwurfshügel eine Windkraftanlage gebaut wird", so Hackethal.
Im aktuellen Entwurf dieses Programms, der den Kommunen derzeit zur Begutachtung vorliegt, befinde sich zum Thema "Repowering" offensichtlich ein Fehler, so Hackethal. Im Gegensatz zu vielen Nachbarkommunen wurde in Morbach bereits vor Jahren die Windkraft innerhalb der Grenzen der verbandsfreien Gemeinde zentral auf einem alten Munitionslager aus der Zeit des Kalten Krieges geplant, der Energielandschaft Morbach. Dort stehen 14 Windenergieanlagen, die in nächster Zeit durch neue Anlagen ersetzt werden sollen. Der Fachbegriff dafür ist "Repowering" (siehe Extra). Statt der 14 Anlagen werden es nur noch sieben Anlagen sein, die höher sind und mehr Leistung bringen. In den vergangenen Jahren konnte die Industrie bessere, leistungsfähigere Modelle entwickeln.
In der aktuellen Version des Landesentwicklungsprogramms IV wird aber folgendes gefordert: "Werden bestehende Windenergieanlagen erneuert (Repowering), dürfen die neuen Mindestabstände um zehn Prozent unterschritten werden, wenn die Zahl der Anlagen um mindestens 25 Prozent reduziert und die Anlagenleistung der abgebauten Anlagen verdoppelt wird."
Und genau diese Verdopplung der Leistung ist aufgrund der Verhältnisse in Morbach nicht zu erreichen. Das erläutert Michael Grehl von der Bauabteilung in Morbach: "Es gibt aufgrund von Windverwirbelungen notwendige Mindestabstände zwischen den einzelnen Anlagen, zum einen wegen der Statik, zum anderen wegen der Wirtschaftlichkeit. Wenn sie zu nahe aneinanderstehen, nehmen sie sich gegenseitig den Wind weg. Da die neuen Anlagen und deren Rotorblätter größer sind, müssen auch die Mindestabstände größer sein." Beim Repowering auf einer durch den Flächennutzungsplan fest definierten Fläche, auf der schon die damals optimale Anzahl von Anlagen stand, sei es unmöglich, die Leistung des gesamten Windparks zu verdoppeln, da die Abstände größer sein müssen, die nutzbare Fläche sich aber nicht vergrößert: "Sieben Anlagen müssten demnach im Falle der Morbacher Energielandschaft 56 Megawatt installierte Leistung haben, um die Leistung der alten 14 Anlagen mit jeweils zwei Megawatt zu verdoppeln. Solche eine Technik (acht MW Leistung pro Windrad) gibt es derzeit aber noch gar nicht." Tatsächlich bleibe die installierte Leistung mit den neuen sieben Anlagen (je vier MW) gleich, der Stromertrag könne allerdings aufgrund der moderneren Technik und der größeren Höhe der Anlagen deutlich steigen.
Thomas Recktenwald von der Verwaltung ergänzt: "Die Bedingungen, wie sie jetzt im LEP IV stehen, sind in der Praxis nicht zu erfüllen. Es ist kaum zu schaffen, die installierte Leistung eines Windparks zu verdoppeln. Wegen der größeren Mindestabstände muss die Anzahl der Windenergieanlagen um die Hälfte reduziert werden. Mehr lässt die durch den Flächennutzungsplan festgelegte vorhandene Fläche nicht zu."
Deshalb hat die Verwaltung einen Kommentar zu dem Landesentwicklungsprogramm ausgearbeitet, den der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Montag, 20. Februar, vorlegen wird. Darin wird heftige Kritik an der Landesplanung geübt: "Aus Sicht der Gemeinde Morbach bleibt es deshalb weiterhin unverständlich, warum die auf der überörtlichen Ebene der Regionalplanung durch das Baugesetzbuch vorhandenen Möglichkeiten zur planerischen Steuerung der Windenergie nicht dazu eingesetzt werden, die Windenergienutzung in einem planerisch sinnvollen überörtlichen Gesamtkonzept voranzutreiben", heißt es in dem Beschluss. Auch auf das Repowering geht der Beschluss ein. Die Regelungen im LEP IV erweisen sich demnach als nicht praktikabel. Das lasse sich am Beispiel der Energielandschaft Morbach verdeutlichen: "In der Energielandschaft Morbach stehen derzeit 14 Windenergieanlagen mit einer Leistung von zwei MW je Anlage und einer Gesamtleistung von 28 MW. Bei einem Repowering, bei dem die Regelungen der landesplanerischen Zielsetzung greifen sollen, könnten diese 14 Anlagen rechnerisch durch maximal zehn neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 56 MW (5,6 MW je Anlage) ersetzt werden." Zudem seien wegen der größeren Abstände maximal sieben neue leistungsstärkere Anlagen umsetzbar. Die Leistung der neuen Anlagen müsste damit pro Anlage viermal so hoch sein wie die der Altanlagen, was weder möglich, noch - standortbezogen - sinnvoll ist. Man könne die Leistung also nicht verdoppeln, wie das LEP IV fordert. Die Empfehlung nach Mainz: "Die Regelung zum Repowering sollte nochmals überdacht und nicht auf eine Verdoppelung der abgebauten Leistung insgesamt bezogen werden, sondern auf eine Verdoppelung der Leistung der einzelnen Anlage gegenüber der abgebauten Altanlage."DAS VERSTEHT MAN UNTER REPOWERING


Extra

Unter dem Fachbegriff "Repowering" versteht man das Ersetzen alter Kraftwerksteile zur Stromerzeugung durch neue Teile. Diese haben in der Regel einen höheren Wirkungsgrad. Sie erzeugen mehr Strom, weil sie weiterentwickelt wurden. Dabei werden Teile der vorhandenen Anlagen verwendet. Mitte der 1990er Jahre hatten Windkraftanlagen etwa 0,5 Megawatt, um das Jahr 2000 war es es ein Megawatt, 2014 lag die durchschnittliche Leistung bei 2,7 Megawatt und liegt heute bei bis zu vier Megawatt.

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