Gesundheit Der MDK, die Ministerin und die Rechtsaufsicht

Mainz · Auch im Gesundheitsausschuss des Landtags bleibt die Affäre um den Medizinischen Dienst umstritten.

 Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung begutachtet unter anderem die pflegerische Versorgung in Seniorenheimen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung begutachtet unter anderem die pflegerische Versorgung in Seniorenheimen.

Foto: picture alliance / Angelika Warm/Angelika Warmuth

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Rheinland-Pfalz musste seinen ehemaligen Referatsleiter für Personalentwicklung nach mehreren juristischen Niederlagen wiedereinstellen (der TV berichtete). Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sieht allerdings keine Versäumnisse ihres Hauses bei der Rechtsaufsicht. „Hinweise für ein rechtswidriges Verhalten des MDK sind nicht ersichtlich“, sagte die Ministerin. „Ein Eingreifen war nicht möglich.“

Bätzing-Lichtenthäler erkennt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der MDK ein letztinstanzliches Urteil nicht umgesetzt hat. Genau das hatte ihr der CDU-Abgeordnete Michael Wäschenbach vorgeworfen: „Dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts Rechtsprechung nicht umsetzt, halte ich für ungeheuerlich.“   Letztlich hatte das Arbeitsgericht Mainz der stellvertretenden Geschäftsführerin Dr. Ursula Weibler-Villalobos sogar mit Zwangshaft gedroht.  Wäschenbach fragte auch im Gesundheitsausschuss, ob das Ministerium nicht hätte eingreifen müssen, um eine Verschwendung von Versichertengeldern zu verhindern.

Seine Fraktionskollegin Hedi Thelen sprang ihm bei und hakte nach: „Kann man nicht prüfen, ob es immer sinnvoll, klug und aussichtsreich ist, in teure Prozesse zu gehen? Die Geschichte von Verfahren des MDK ist eine, die nicht gerade von vielen Siegen erzählt.“ Thelen spielte damit neben den vier Pleiten (nach erstinstanzlichem Sieg) im aktuellen Fall auch auf die Prozesse gegen den ehemaligen Geschäftsführer Gundo Zieres an.

Bätzing-Lichtenthäler verneinte: „Wenn Rechtsmittel eingelegt werden können, entscheidet das der MDK in Selbstverwaltung. Es liegt nicht in unserer Hand, Zweckmäßigkeitsprüfungen vorzunehmen.“ Auch Wäschenbachs Nachfrage, ob dem MDK ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts bekannt war, dass eine Niederlage des Prüfdienstes wahrscheinlich machte, wehrte sie ab: „Es besteht keine Informationspflicht des MDK uns gegenüber, ob er Grundsatzurteile kennt oder sie zur Entscheidung über Rechtsmittel zugrunde legt.“

Parteifreundin Kathrin Anklam-Trapp (SPD) sprang der Ministerin bei. An die Adresse von Wäschenbach gerichtet sagte sie: „Auch die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten gehört zum sorgsamen Umgang mit Versichertengeldern.“ Sie ergänzte: „Auch wenn Sie dem betroffenen Mitarbeiter sehr nahe stehen.“

Wäschenbach teilte diese Einschätzungen nicht: „Die Frage nach den Prozesskosten gehört für mich unzweifelhaft zur Rechtsaufsicht.“ Die Stelle des Referatsleiters Personalentwicklung wurde im Übrigen zunächst eigens für den Kläger geschaffen. Nach seiner Demission wurde sie aus dem Organigramm getilgt, nur um jetzt erneut eingerichtet zu werden. Wer neuer Geschäftsführer wird, entscheidet sich erst nach dem abschließenden Urteil gegen Zieres. Das entscheidende Gutachten in diesem Fall soll Mitte März bei Gericht vorliegen. Dann ist mit einem Beschluss zu rechnen.

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